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09.04.2025 Arzneimittel

Blutzuckerteststreifen

Die Verordnung von Blutzuckerteststreifen verursacht jedes Jahr erhebliche Kosten für das Gesundheitssystem. Allein in Hamburg wurden im Jahr 2022 Blutzuckertestreifen im Wert von ca. 9,9 Mio. Euro verordnet. Daher wurde  - neben der Wirkstoffvereinbarung -  für das Jahr 2024 erstmals eine Vereinbarung zur wirtschaftlichen Verordnung  von Blutzuckerteststreifen abgeschlossen.        

Seit 2024 ist ein Durchschnittspreis von 0,487€ pro Teststreifen als wirtschaftliches Ziel mit der Kassenseite vereinbart. Mit der Trendmeldung zur Wirkstoffvereinbarung erhalten Sie regelmäßig Auswertungen für Ihre Praxis dazu. 

Dieses Ziel läut außerhalb der Wirkstoffziele und ist auch für 2025 nicht prüfungsrelevant. 

 Für insulinpflichtige Diabetiker mit regelmäßigem Bedarf an Blutzuckerteststreifen verordnen Sie bitte den gesamten Quartalsbedarf auf einem Rezept.
Für Patienten mit vorübergehendem Bedarf gemäß den Ausnahmen der Arzneimittel-Richtlinie verordnen Sie bitte bedarfsgerecht bis zu 50 Teststreifen (Arzneimittel-Richtlinie Anlage III Nr. 52). 

Die Kassen haben uns eine Liste zur Verfügung gestellt, die Blutzuckerteststreifen enthält, die von allen Kassen als wirtschaftlich gesehen werden. Diese Liste dient nur als schnelle Arbeitshilfe. Auch nicht genannte Teststreifen können, z.B. bei einem Teil der Kassen oder in größerer Stückzahl verordnet, als wirtschaftlich gelten.

Ausführlichere Informationen zu den nicht genannten Produkten entnehmen Sie bitte den Informationen der jeweiligen Kassenart.