FAQ zur Terminservicestelle
Hier finden Sie Antworten auf Fragen rund um das Thema Terminservicestelle. Wenn Sie selbst Fragen haben, die hier nicht geklärt wurden, dann schreiben Sie uns gerne über TSS@kvhh.de.
- Infos zum 116117 Terminservice
Kann der 116117 Terminservice auch aus dem WebNet heraus aufgerufen werden?
Nein. Der Service ist ausschließlich aus dem Sicheren Netz der KVen (SNK) bzw. aus der Telematik-Infrastruktur (TI) zu erreichen. Damit wird das Risiko von Hackerangriffen minimiert und den Praxen und ihren Patientinnen und Patienten ein höherer Schutz ihrer Gesundheitsdaten garantiert.
Mit welchen Zugangsdaten muss man sich im 116117 Terminservice einloggen?
Sie benötigen hierfür keine gesonderten Zugangsdaten, da Sie sich ja bereits im Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben.
Bitte wählen Sie in dem unteren Bereich unter "Föderales Identitätsmanagement" die KV Hamburg aus. und klicken auf Login. Danach haben Sie über die jeweiligen Betriebsstättennummern Zugriff auf Ihre Betriebsstätten.
Warum wird bei der Termineinstellung bei dem Datum und bei der Uhrzeit das englische Format (AM bzw PM) angezeigt?
In diesem Fall nutzen Sie einen englischsprachigen Browser. Bitte installieren Sie einen deutschsprachigen Browser, damit die Angaben von Datum und Uhrzeit im gewohnten Format dargestellt werden.
- Allgemeines zur Terminservicestelle
Wie ist die Terminservicestelle zu erreichen?
Die Terminservicestelle der KV Hamburg ist werktags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 zu erreichen.
Darüber hinaus können Termine rund um die Uhr online über die Website www.116117.de oder über die 116117.app vom Patienten selbst gebucht werden.
Wie viele TSS-Termine müssen gemeldet werden?
Die Höhe der zu meldenden Termine richtet sich nach der Fachgruppenzugehörigkeit. Die aktuelle Verpflichtung können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sich die Höhe der zu meldenen Termine durch einen eingeschränkten Versorgungsauftrages nicht reduziert und dass auch angestellte Ärzte verpflichtet sind, entsprechend TSS-Termine zur Verfügung zu stellen.
Fachgruppe Meldepflicht pro Monat Arzt/PT Rheumatologen 3 Termine Nervenärzte (Neurologen, Psychiater und Nervenheilkunde) 3 Termine Endokrinologen 5 Termine Gastroenterologen 3 Termine Kardiologen 2 Termine Psychotherapeuten für die PT-Sprechstunde 2 Termine Kinderärzte 1 Termine (Vorsorge) und 1 Termin (regulär) Alle anderen Fachgruppen 1 Termin Ist für jede Buchung über die TSS ein Vermittlungscode erforderlich?
Nein. Termine bei Hausärzten, Kinderärzten, Augenärzten, Frauenärzten oder zur psychotherapetischen Sprechstunde ist kein Vermittlungscode erforderlich. Für alle anderen Buchungen hingegen muss ein Vermittlungscode und ein Überweisungsschein (bzw. ein PTV 11-Formular für die PT-Akutbehandlung und Probatorik) vorliegen.
Wenn Sie neue Vermittlungscodes benötigen, wenden Sie sich gerne an unser Mitgliederservice unter 040 / 22 802 802 oder per E-Mail an mitgliederservice@kvhh.de.
Was passiert, wenn ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen wurde?
Leider wurde bei der Einführung der Terminservicestelle in das SGB V kein Ausfallhonorar oder ähnliches vereinbart. Trotz mehrfacher Bemühungen aller KVen und der KBV ist es bisher nicht gelungen, dieses Umstand zu ändern. Wir sind Ihnen dennoch dankbar, wenn Sie einen nicht wahrgenommen Termin entsprechend kennzeichnen.
Die Kennzeichnung nehmen Sie vor, in dem Sie im 116117 Terminservice den gebuchten Termin anklicken. Es erscheint eine neue Seite mit den Angaben der Patientendaten. Dort klicken Sie auf die Schaltfläche "No Show - Patient nicht erschienen". Diese Schaltfläche wird Ihnen nur angezeigt, wenn das Termindatum in der Vergangenheit liegt.
Werden die Leistungen, die bei einem TSS-Termin erbracht werden, gesondert vergütet?
Ja. Alle Leistungen, die in einem TSS vermittelten Fall entstehen, werden extrabudgetär vergütet. Hierfür setzen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem die Kennzeichnung "TSS-Terminfall". Zusätzlich können Sie den TSS-Zuschlag mit dem entsprechenden Buchstaben A, B, C oder D in Ansatz bringen, um einen prozentualen Aufschlag auf die Versicherten- bzw. Grundpauschale zu erhalten. Weitere Infos dazu können Sie hier nachlesen.
Können alle Termine von einem Patienten online gebucht werden?
Nein. Es gibt Fachrichtungen, wo eine Onlinebuchung durch den Patienten nicht möglich ist. Hierbei handelt es sich aktuell um:
- Rheumatologen
- Endokrinologen
- Psychotherapeutische Termine im Rahmen der PT-Akutbehandlung und der Probatorik
Alle anderen Fachrichtungen können unter www.116117.de oder über die 116117.app selbst gebucht werden. Ist eine Terminvereinbarung bei einer der o. g. Fachrichtungen notwendigen, müssen sich die Patienten telefonisch an die 116117 wenden.
- Psychotherapeutische TSS-Termine
Welche psychotherapeutische Leistungen werden über die TSS vermittelt?
Es gibt drei verschiedene Leistungsarten, die über die TSS vermittelt werden:
- Die psychotherapeutische Sprechstunde,
- die psychotherapeutische Akutbehandlung und
- die Probatorik.
Voraussetzung für die Vermittlung eines Erstgesprächs zur psychotherapeutischen Sprechstunde ist, dass der Patient gesetzlich krankenversichert ist. Ein solches von der Terminservicestelle vermitteltes Erstgespräch dient der Diagnostik und der Abklärung des Therapiebedarfs. Ein Vermittlungscode ist hierfür nicht erforderlich.
Für die Vermittlung eines Termins für eine Akutbehandlung ist die vorherige Empfehlung durch einen Psychotherapeuten bzw. psychotherapeutisch tätigen Arzt erforderlich. Dies erfolgt mit einem Vermittlungscode, den der Patient innerhalb eines Erstgesprächs in der psychotherapeutischen Sprechstunde mit seiner individuellen Patienteninformation (PTV 11) erhalten hat. Außerdem ist es erforderlich, dass ein Kreuz bei dem Feld „ambulante psychotherapeutische Akutbehandlung“ gesetzt ist.
Für die Vermittlung eines Termins für eine Probatorik ist die vorherige Empfehlung durch einen Psychotherapeuten bzw. psychotherapeutisch tätigen Arzt erforderlich. Dies erfolgt mit einem Vermittlungscode, den der Patient innerhalb eines Erstgesprächs in der psychotherapeutischen Sprechstunde mit seiner individuellen Patienteninformation (PTV 11) erhalten hat. Zusätzlich müssen die Felder „ambulante Psychotherapie“ und „zeitnah erforderlich“ in Kombination angekreuzt sein.
Wie werden Termine für die PT-Akutbehandlung und die Probatorik durch die TSS vermittelt?
Termine für die PT-Akutbehandlung und die Probatorik werden aktuell nicht über den 116117 Terminservice vermittelt und müssen somit dort nicht eingetragen werden. Die KV Hamburg folgt damit dem Wunsch der Psychotherapeuten, wonach einem Patienten, der die Voraussetzung zur Vermittlung eines PT-Akutbehandlungs- oder Probatoriktermins über die TSS erfüllt, lediglich die Telefonnummer eines Psychotherapeuten gegeben wird. Die Vereinbarung eines verbindlichen Termins innerhalb von zwei Wochen für die Akutbehandlung und innerhalb von vier Wochen für die Probatorik obliegt dann dem Psychotherapeuten und dem Patienten. Die TSS wird dokumentieren, an welchen Psychotherapeuten bereits Patienten für eine PT-Akutbehandlung oder Probatorik vermittelt wurden, damit es zu einer gleichmäßigen Verteilung der Termine kommt.