MRGN-Online-Zertifizierung
Antibiotikaresistenzen und die Übertragung multiresistenter Erreger stellen in zunehmendem Maß ein Risiko für Patienten dar. Gesetzliche Regelungen, die resistenten Erreger durch ein gezieltes Screening zu erkennen gibt es im ambulanten Bereich bisher nur für multiresistente grampositive Staphylokokken (MRSA). Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen nun ein ansteigendes Risiko im Bereich der gramnegativen Erreger, insbesondere die ubiquitär vorkommenden Darmbakterien führen zu Infektionen mit diesen extrem problematischen, da nicht, oder nur eingeschränkt antibiotisch behandelbaren Resistenzen. Im Unterschied zu den grampositiven methicillinresistenten Erregern (MRSA) besteht hier keine Möglichkeit, die Keimträger zu sanieren.
Im Rahmen eines Modellprojektes auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der KV Hamburg und den Krankenkassen sollen anhand des darin verankerten Screenings von Risikogruppen genauere Erkenntnisse zur Prävalenz von MRGN-Trägern in Hamburger Krankenhäusern gewonnen werden. Eine anschließende Evaluation trägt zur wissenschaftlich untersuchten Datenlage bei.
Das Ziel der zum 1.7.2014 in Kraft getretenen Vereinbarung ist die frühzeitige Ermittlung derjenigen Risikopatienten, die mit MRGN-Keimen besiedelt oder infiziert sind, um Übertragungen resistenter Erreger im Krankenhaus zu reduzieren. Grundlage sind die im Zusammenhang mit der bundeseinheitlichen „MRSA“-Vergütungsvereinbarung geltenden Kriterien.
Eine Übertragung der multiresistenten Erreger auf Patienten und Personal durch Unkenntnis bei Aufnahme könnte auch durch ein ambulantes Screening reduziert werden. Werden Patienten erst bei Aufnahme im Krankenhaus gescreent, vergehen bis zu drei Tage, in denen der Keimstatus unklar bleibt und eine Isolierung bis zum Vorliegen des negativen Befundes erforderlich ist, da es zur Übertragung resistenter Keime auf Dritte kommen könnte.
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