OrthoHero
Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V über eine ärztlich verordnete und kontrollierte, app-gestützte Bewegungstherapie ("OrthoHeroBKK") der KV Baden-Württemberg
Die KV Hamburg ist dem Vertrag zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V über eine ärztlich verordnete und kontrollierte, app-gestützte Bewegungstherapie - OrthoHeroBKK Vertrag - zwischen der KV Baden-Württemberg, der BKK VAG Baden-Württemberg, dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie und der Herodikos GmbH mit Wirkung vom 1. Juli 2022 beigetreten.
Den Vertrag finden Sie hier bei der KV Baden-Württemberg.