Qualitätssicherung
Die KV Hamburg überprüft die Leistungen, die niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten erbringen, fortlaufend auf ihre Qualität. Qualitätssicherungskommissionen begutachten gemeinsam mit den Fachleuten der KV das ärztliche Handeln. Ziel der Qualitätssicherung ist es, eine Patientenversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Nur Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die die geforderten Qualitätsstandards erfüllen und nachweisen, dürfen diese Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen.