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07.06.2022

Zweitmeinungsverfahren: Neue Indikation Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen

Zum 31.05.2022 wurde die Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt.

Der G-BA hat kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen unabhängig von der jeweiligen Grunderkrankung als Eingriffe definiert, die das Recht der Versicherten auf eine Zweitmeinungsberatung auslösen. Nicht umfasst sind Notfalleingriffe und dringliche Eingriffe.

Die Zweitmeinung umfasst die Durchsicht vorliegender Befunde des behandelnden Arztes und ein Anamnesegespräch. Hinzu kommen ärztliche Untersuchungen, sofern sie zur Befunderhebung und Überprüfung der Indikationsstellung zwingend erforderlich sind. Die Vergütung ist für alle Zweitmeinungsverfahren unabhängig vom jeweiligen Eingriff gleich.

Was Ärztinnen und Ärzte zum Zweitmeinungsverfahren wissen sollten, fasst diese Praxisinformation zusammen. 

Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.

 

Ihre Ansprechpartner/in: 

Monika Marks   22802-603        E-Mail: monika.marks@kvhh.de

Janine Ohse     22802-797         E-Mail: janine.ohse@kvhh.de

Lucas Rathke    22802-358        E-Mail: lucas.rathke@kvhh.de