
Vertrag zur Durchführung und Kostenerstattung für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern nach Ablauf der Toleranzgrenzen: Anlage 1 zum Download
Die KV Hamburg hat mit der Sozialbehörde zum 01.07.2022 einen Vertrag geschlossen, indem in Hamburg die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen künftig auch nach Ablauf der dafür gesetzlich vorgesehenen Toleranzzeiträume in Anspruch genommen werden können. Dieses Zusatz-Angebot wird von der Stadt Hamburg finanziert. Es gilt für Kinder und Jugendliche, die in Hamburg gemeldet und GKV-versichert sind.
Hintergrund ist, dass Kinder-Früherkennungsuntersuchungen nicht oft genug in Anspruch genommen werden – und die Quote sich während der Pandemie noch verschlechtert hat. Die Stadt Hamburg möchte sicherstellen, dass die Inanspruchnahme nicht an verpassten Fristen scheitert. Deshalb wird der Zeitraum für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung verlängert, bis der Zeitraum für die nächste Früherkennungsuntersuchung beginnt.
Ab sofort ist die Anlage 1 zum Vertrag (Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung / Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht) als PDF-Download verfügbar. Dies kann für eine Übergangszeit kurzfristig genutzt werden.
Die Anlage 1 ist ab sofort auch über den Paul-Albrechts-Verlag bestellbar.