
Nagelspangenkorrektur auf Rezept
Seit dem 01.07.2022 können Patienten bei eingewachsenen Fußnägeln (Unguis incarnatus) mit einem Rezept vom Arzt eine Nagelspangenkorrektur-Behandlung bei einem Podologen in Anspruch nehmen.
Mit Hilfe einer Nagelspangenkorrekturbehandlung kann dann eine entsprechende Fehlstellung korrigiert und ein zukünftiges Einwachsen verhindert werden. Ärztinnen und Ärzte können dafür zur Behandlung der Stadien 2-3 eine Verordnung bei einem Podologen ausstellen. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse getragen.