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14.11.2022

Muster für Kooperationsvertrag zwischen Ärzten und Pflegeheimen

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können an der Pflegeheimversorgung teilnehmen, wenn sie Kooperationsverträge nach § 119b SGB V mit Pflegeheimen schließen. Für dieses Versorgungsmodell gibt es nun einen Muster-Kooperationsvertrag der KV Hamburg. Dieser muss individuell angepasst werden und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die KV übernimmt durch die Bereitstellung keine Haftung.

Wir bitten Sie, dieses Muster für künftige Vertragsabschlüsse zu nutzen.

Der Kooperationsvertrag mit dem Pflegeheim muss bei der KV eingereicht werden, er dient einer besseren Vernetzung und Kommunikation aller Beteiligten und somit der Verbesserung der Pflegeheimversorgung insgesamt. Die damit verbundenen ärztlichen Leistungen werden zusätzlich honoriert (EBM-Kapitel 37).

Ansprechpartner:

Inga Beitz, Tel: 040 / 22802 – 663, E-Mail: inga.beitz@kvhh.de

Tina Stasch, Tel: 040 / 22802 – 451, E-Mail: tina.stasch@kvhh.de

Sebastian von Borstel, Tel: 040 / 22802 – 573, E-Mail: sebastian.vonborstel@kvhh.de