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21.04.2022

Heilmittelbehandlung per Video (physiotherapeutische Leistungen) weiterhin telemedizinisch möglich

Ärztliche Entscheidung und Verordnung Ärztinnen und Ärzte entscheiden beim Ausstellen der Heilmittelverordnung (Formular 13) darüber, ob die physiotherapeutische Leistung telemedizinisch durchgeführt werden kann oder ob dies auszuschließen ist.

Telemedizinische Leistungen in der Physiotherapie

Ist sie telemedizinisch möglich, brauchen sie nichts weiter auf dem Verordnungsformular anzugeben. Spricht aus ärztlicher Sicht ein wichtiger Grund dagegen, so ist eine Videobehandlung auszuschließen. Der entsprechende Hinweis erfolgt auf dem Verordnungsformular im Feld „ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise“. Ergibt sich im Laufe der Heilmittelbehandlung, dass diese auch per Video geeignet ist, so kann die Heilmittelbehandlung auch telemedizinisch erfolgen – allerdings erst nach Zustimmung der oder des Versicherten und nur im Einvernehmen mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt. Die Änderung der Verordnung (Formular 13) durch den Physiotherapeuten oder die Physiotherapeutin darf nur im Einvernehmen mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt erfolgen, aber ohne deren oder dessen erneute Unterschrift

Vorgaben aus § 7 der Ergänzungsvereinbarung:

Telemedizinische Leistungen können, sie müssen aber nicht per Video angeboten werden, sie erfolgen ausschließlich in zugelassenen Praxisräumen und sind auf bestimmte Heilmittel begrenzt. Die Behandlung per Video kann nur im gegenseitigen Einverständnis zwischen Therapeut / Therapeutin und der gesetzlich versicherten Person durchgeführt werden, es muss eine Aufklärung der oder des Versicherten erfolgen und seine oder ihre Einwilligung muss schriftlich vereinbart werden. Die Behandlung soll grundsätzlich vom selben Therapeuten / derselben Therapeutin durchgeführt beziehungsweise fortgeführt werden – und zwar sowohl im unmittelbar persönlichen Kontakt als auch per Video. Liste der möglichen Leistungen Lediglich bestimmte Heilmittelsind als telemedizinische Leistung möglich.

Ergotherapie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

Auf Grundlage einer Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 6. April 2022 konnte in den Bereichen der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ergotherapie bisher keine Einigung erzielt werden und die Schiedsstelle wurde in beiden Fällen angerufen.

Ernährungstherapie

Für die Ernährungstherapie per Video heißt es in der gleichen Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, dass künftig die Anamnese und die Intervention per Video durchgeführt werden können. Demnach dürfen nicht mehr als 50 Prozent der verordneten Zeitkontingente per Video erbracht werden und bis zu 30 Minuten des Kontingents könnten auch als telefonische Beratung abgerechnet werden