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27.01.2022

Freitestung aus Isolation oder Quarantäne

Abgesonderte – in Isolation oder in Quarantäne – können sich unter definierten Bedingungen vorzeitig aus der Absonderung befreien lassen. 

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht der in Hamburg geltenden Isolations- und Quarantäneregeln (Stand 20.01.2022). Weiter Informationen (bspw. zum 2G-Plus-Zugangsmodell) finden Sie unter hamburg.de

Die Befreiung kann meistens mittels negativem Antigen-Schnelltest erfolgen. Dieser kann auch in einem Testzentrum erfolgen. Wenn Abgesonderte in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe beschäftigt sind, oder wenn der behandelnde Arzt aus anderen Gründen einen PCR-Test zur Freitestung als sinnvoll erachtet, ist zur Freitestung ein negativer PCR-Test erforderlich (CT-Wert >30). Dieser ist dann Gegenstand der Testverordnung und darf dem Patienten nicht privat in Rechnung gestellt werden, auch nicht als POC-Nat Test (PCR-Schnelltest). 

Übersicht Isolations-und Quarantäne-Regeln
Quelle: Sozialbehörde der Hansestadt Hamburg