
Praxen erhalten 2.300 Euro für Konnektoraustausch - Debatte darüber dauert an
Praxen erhalten für den anstehenden Konnektortausch 2.300 Euro. Diesen Betrag hat das Bundesschiedsamt festgelegt. Die KBV hatte das Bundesschiedsamt angerufen, da eine Einigung mit den Krankenkassen zur Finanzierung des Konnektortausches nicht möglich war.
Die vom Bundesschiedsamt festgelegte Pauschale von 2.300 Euro umfasst:
- Austausch des Konnektors
- Entsorgung des Altgerätes
- Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) in den Konnektor
- Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal
Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.
KBV verlangt eine Neubewertung
Der Austausch der Konnektoren in den Praxen sorgt für großen Unmut. Nach Bekanntwerden von Hinweisen, dass ein teurer Wechsel aller Geräte wohlmöglich nicht erforderlich sein könnte, verlangt die KBV von der gematik eine Neubewertung.
Der Vorstand der KBV hatte sich kurz nach Veröffentlichung eines Artikels in dem IT-Fachmagazin c’t (Heft 16 / 2022) an die Geschäftsführung der gematik gewandt und auf eine rasche Aufklärung gedrängt. Dem Magazin zufolge ist ein Tausch der sogenannten gSMC-K-Karten in den Konnektoren durchaus möglich, wie eine Analyse gezeigt habe. Demzufolge ließen sich pro ausgetauschtem Konnektor etwa 1.556 Euro sparen, hieß es.
Stellungnahme der gematik
In ihrem Antwortschreiben teilt die gematik mit, dass der im c’t-Artikel beschriebene Aus- und Wiedereinbau der gSMC-K zu keinem Zeitpunkt „eine vorgesehene Lösung“ gewesen sei. Aussagen aller Hersteller würden bestätigen, dass der Austausch einer alten gSMC-K gegen eine neue gSMC-K nicht möglich sei.