
BKK-Vertrag OrthoHero
Die KV Hamburg ist dem Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V über eine ärztlich verordnete und kontrollierte, app-gestützte Bewegungstherapie – abgeschlossen zwischen der BKK-VAG Baden-Württemberg, Berufsverband der Orthopädie und Unfallchirurgie, der KV Baden-Württemberg und Herodikos GmbH – mit Wirkung zum 01. Juli 2022 beigetreten.
Ziel ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung zu verbessern. Durch eine individualisierte und digital gestützte Trainingstherapie bei geeigneten Erkrankungen und Verletzungen auf orthopädisch-unfallchirurgischem Fachgebiet soll mit Hilfe von Eigenübungen die Eigenverantwortung und das Selbstmanagement gestärkt und so die Versorgung erlebbar verbessert werden.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 ist es möglich, die Leistungen nach diesem Vertrag zu erbringen und bei der KVH abzurechnen. Die KVH wird im Rahmen der Abrechnung auf die einbehaltenen Verwaltungskosten den gesetzlichen Umsatzsteuersatz von 19 % berechnen.
Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und Physikalische und Rehabilitative Medizin. Interessierte Ärzte erklären ihre Teilnahmebereitschaft gegenüber dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (BVOU) mit dem Online-Formular auf der Homepage des Verbandes.
Ansprechpartnerin des BVOU:
Kathrin Betsch
Telefon: 030 797 444-52
E-Mail: vertraege@bvou.net