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06.01.2022

Befristete Sonderregelung zur elektronischen Übermittlung der oKFE-Dokumentationsdaten endet

Die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das Jahr 2021 muss – entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM – spätestens bis zum 28. Februar 2022 erfolgen.

Ab dem ersten Quartal 2022 gelten wieder ausschließlich die Vorgaben aus Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM.