
Befristete Sonderregelung zur elektronischen Übermittlung der oKFE-Dokumentationsdaten endet
Die elektronische Übermittlung der Dokumentationsdaten für die Programmbeurteilung für das Jahr 2021 muss – entgegen Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM – spätestens bis zum 28. Februar 2022 erfolgen.
Ab dem ersten Quartal 2022 gelten wieder ausschließlich die Vorgaben aus Nr. 2.1 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM.