
Angepasster BA.4/BA.5-Corona - Impfstoff von Moderna erstmals bestellbar
Die erste Auslieferung des an die Omikron-Subvarianten BA.4/BA.5 angepassten bivalenten mRNA-Impfstoffs Spikevax von Moderna erfolgt in der Woche ab 28. November. Es gibt keine Höchstbestellmenge für Vertragsärzte.
Der BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna ist seit Mitte Oktober in der Europäischen Union für Auffrischimpfungen bei Personen ab zwölf Jahren zugelassen, die zuvor mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben. Die Stiko empfiehlt auch diesen angepassten Impfstoff Spikevax erst für Patienten ab 30 Jahren aufgrund des erhöhten Risikos für Peri-/Myokarditis zu verwenden.
Dosis beträgt 0,5 ml
In einem Vial sind wie bei dem BA.1-Vakzin von Moderna fünf Dosen enthalten. Die Kappenfarbe ist ebenfalls blau (Spikevax Original, nicht angepasst: rote Kappe).
Die korrekte Dosis beträgt 0,5 ml (50 Mikrogramm). Dies gilt auch für den an BA.1 angepassten Impfstoff von Moderna, der seit September verfügbar ist. Darauf hat das Unternehmen vorsorglich hingewiesen, um eine Verwechslung der Dosis zu vermeiden. Der Grund ist, dass für Auffrischimpfungen mit dem ursprünglichen monovalenten Spikevax-Impfstoff (rote Kappe) eine Dosierung von 0,25 ml (entspricht 50 Mikrogramm) verwendet wurde.
Keine neuen Pseudonummern
Für die tägliche Dokumentation der Impfungen mit dem angepassten BA.4/BA.5-Impfstoff nutzen Praxen im Impf-DokuPortal das bereits vorhandene Feld „Moderna angepasst“.
Die Impfungen werden mit der gleichen Pseudonummer (88338) abgerechnet wie Impfungen mit dem BA.1-angepassten Impfstoff von Moderna.
BA.4/BA.5-Impfstoff für Kinder ab Dezember verfügbar
Der an die Virusvarianten BA.4 und BA.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer ist nunmehr auch als Booster für fünf- bis elfjährige Kinder zugelassen. Bisher war dies nur für Auffrischimpfungen ab einem Alter von zwölf Jahren der Fall.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren nur dann eine Auffrischimpfung, wenn sie infolge einer Grunderkrankung selbst ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben. Dabei sollten durchgemachte SARS-CoV-2 Infektionen berücksichtigt werden.