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06.05.2022

Aktuell geltende Regeln (Covid-19) in Hamburg

In Hamburg gelten in puncto Isolation/Quarantäne sowie Maskenpflicht neue Regeln.

Isolation und Quarantäne:

Für Beschäftigte in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt für Infizierte eine fünftägige Pflicht zur Absonderung.  Allerdings ist ein negativer PCR- bzw. Schnelltest eines offiziellen Leistungserbringers für die Wiederaufnahme der Tätigkeit zwingende Voraussetzung. Ebenso dürfen seit mindestens 48 Stunden keine Symptome einer Coronavirus-Infektion bestehen oder aufgetreten sein.

In den Einrichtungen tätige Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich fünf Tage lang täglich vor Dienstbeginn einer Testung unterziehen.  

 

Maskenpflicht :

In Arztpraxen gilt für Patienten nach § 3 der aktuellen Eindämmungsverordnung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-​Maske. Diese darf zur Inanspruchnahme von Gesundheitsbehandlungen abgelegt werden , soweit dies erforderlich ist.  

Für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Beschäftigte besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.