
Affenpocken: Impfung und PCR-Nachweis
Bis zum 30.9.2022 wurden auf Basis eines mit der Sozialbehörde Hamburg geschlossenen Vertrages die Impfungen gegen Affenpocken von Hamburger HIV-Schwerpunktpraxen durchgeführt, die auch durch die Behörde mit dem notwendigen Impfstoff aus Bundesbeständen beliefert wurden.
Inzwischen ist die Affenpockenpocken-Impfung entsprechend GBA-Beschluss als Schutzimpfung in die Regelversorgung übergegangen und der Vertrag mit der Sozialbehörde damit ausgelaufen.
Bis zum Abschluss einer entsprechenden Vergütungsregelung im Rahmen der Hamburger Impfvereinbarung können derzeit weitere Impfungen nur auf Basis des Kostenerstattungsverfahrens erfolgen. Zudem können zunächst nur die bisherigen bekannten Schwerpunktpraxen von der Stadt mit dem notwendigen Impfstoff versorgt werden.
Für weitere Informationen zum Thema „Affenpocken“ weisen wir auf unsere aktuellen Nachrichten vom 24.06.2022 hin (https://www.kvhh.net/de/praxis/aktuelle-meldungen/informationen-zum-affenpockenvirus.html).
Die Geltungsdauer der zunächst bis zum 30.9.2022 befristeten Pseudoziffer 88740 zur Abrechnung eines Nukleinsäure basierten direkten Erregernachweises von Affenpocken durch die Laborärzte wurde zwischenzeitlich auf den 31.12. 2022 verlängert.