Zum 01.01.2023 wurde die G-BA Richtlinie über die Konkretisierung des Anspruchs auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung um eine weitere Indikation ergänzt „Cholezystektomie“ (Entfernung der Gallenblase).Wenn einer Patientin oder einem Patienten die „Entfernung der Gallenblase“ empfohlen wird, kann sie oder er sich bei einem Zweitmeiner zur Notwendigkeit des Eingriffs oder zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten, beraten lassen. Haben Sie noch Fragen zu dem Inhalt dieser Richtlinie? Wir helfen Ihnen unter den u. g. Telefonnummern gern weiter.Wir beraten Sie gerneName Telefon E-MailMonika Marks 040/ 22 802 – 603 monika.marks@kvhh.deLucas Rathke 040/ 22 802 – 358 lucas.rathke@kvhh.de
Meldungen Genehmigung
Zum 1. Januar 2023 wird die GOP 19328 für den kurativen HPV-Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren in das Kapitel 19 EBM zu den anderen kurativen Leistungen der gynäkologischen Zytologie überführt. Zuvor war der HPV-Nachweis über die GOP 32819 aus dem Kapitel 32 EBM berechnungsfähig. Die Abrechnung der GOP 19328 setzt eine Genehmigung der KV Hamburg nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Zum 1. Januar 2023 wird der EBM um immun-zytologische Untersuchungen erweitert. Der Bewertungsausschuss passt damit den EBM an die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie der Musterweiterbildungsordnung 2018 an.Die Exfoliativ-Zytologie der Zervix wird ab dem 1. Januar 2023 über die GOP 19327 (Kapitel 19 EBM) abgerechnet. Diese bildet den obligaten Leistungsinhalt der Untersuchung des gefärbten Ausstrichs ab sowie fakultativ immun-zytologische Färbungen. Die bisherige GOP 19318 wird aus dem EBM gestrichen.Wer kann die Leistung abrechnen?Abrechnungsberechtigt sind FÄ für Pathologie sowie FÄ für Gynäkologie und Geburtshilfe mit der Zusatz-Weiterbildung in gynäkologischer Exfoliativ-Zytologie.Die Abrechnung setzt außerdem eine Abrechnungsgenehmigung der KV Hamburg nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie voraus.Bitte beachten: Genehmigungsinhaber/innen, die vor dem 01.01.2023 bereits eine Genehmigung zur Abrechnung der Zervix-Zytologie von der KV Hamburg erhalten haben, müssen keinen Antrag zur Abrechnung der GOP 19327 stellen, da die bestehende Genehmigung automatisch angepasst wird.FÄ für Gynäkologie, die eine Abrechnungsgenehmigung ab dem 01.01.2023 beantragen, müssen die o.g. Zusatzweiterbildung im Genehmigungsverfahren mit einreichen.Weitere Informationen finden Sie in der PraxisNachricht der KBV. Ihre Ansprechpartner bei Fragen zu Zytologie-Genehmigungen: · Frau Natascha Burgardt 040 – 22 80 2 406· Frau Svenja Mindermann 040 – 22 80 2 684· Frau Saskia Willms 040 – 22 80 2 631