Verpflichtender Start der eAU zum 1.Juli
Zum 01.07 2022 entfällt das bisher genutzte Muster 1 "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AU). - "Gelbe Scheine“ dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Ärztinnen und Ärzte müssen künftig die AU-Bescheinigung elektronisch an die Krankenkassen übermitteln (eAU). Dies erfolgt direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus über den KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen). In den PVS wird hierfür zum Quartalswechsel die Möglichkeit für den eAU-Versand aktiviert. Der Papierausdruck ("Stylesheet") ist weiterhin möglich, falls die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, Sowohl die Papier-Bescheinigung als auch das elektronische Formular für die Krankenkassen benötigen eine Unterschrift.