Neues Muster 61 ab dem 01.06.2022
Es ist eine Stichtagsregelung vorgesehen und die bisherige Version verliert Ihre Gültigkeit und darf nicht mehr verwendet werden. Der neue Vordruck wurde um zwei Blatt erweitert und umfasst nun 10 Blatt. Einzelheiten können Sie auch der beigefügten KBV-Info entnehmen.
Bestellungen für das neue Muster 61 können ab dem 01.06.2022 bei PAV aufgegeben werden.
Ab dem 13.06.2022 werden durch PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.
Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 01.07.2022 noch alte Muster 61 benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.07.2022 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.
Das neue Muster 61 darf erst ab dem 01.07.2022 eingesetzt werden.
Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.