Formularänderungen ab 1. Januar 2018
Muster 1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
In der Ausführung 1b (Ausfertigung für den Arbeitgeber) wird die zusätzliche Information eingefügt, dass die Krankenkasse „unverzüglich“ über die Arbeitsunfähigkeit informiert wird. Die Ausführung 1c (Ausfertigung für Versicherte) der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird um den Hinweis ergänzt, dass der Patient den Durchschlag „innerhalb einer Woche“ an die Krankenkasse weiterleiten muss.
Muster 18 (Heilmittelverordnung Maßnahmen der Ergotherapie)
Das bisher auf Maßnahmen der Ergotherapie beschränkte Verordnungsformular 18 wird ab dem 1. Januar 2018 auch zur Verordnung der Ernährungstherapie verwendet. Der Formulartitel wird daher um den Begriff „Ernährungstherapie“ erweitert.
Einführung des PDF-Formats für die Blankoformularbedruckung
Ab dem 1. Januar 2018 werden neben dem aktuellen Postscript-Bildformaten die Formulare der Blankoformularbedruckung in Ihrem PVS auch im PDF-Format zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Übergangsregelung. Ab dem 1. Januar 2019 stehen diese ausschließlich im PDF-Format zur Verfügung.