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10.09.2020

Formularänderung ab dem 01.10.2020

Zum 01.10.2020 ändern sich die Vordrucke Muster 10, Muster 10a, Muster 12 und Muster 13 per Stichtagsregelung. Ab dem 01.10.2020 müssen ausschließlich die neuen Formular eingesetzt werden. Die bisherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden. 

Bestellungen für die neuen Vordrucke können ab dem 17.08.2020 bei PAV aufgegeben werden. Ab dem 14.09.2020 werden durch PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt.

Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 30.09.2020 noch alte Formulare benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.10.2020 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.

Die neuen Vordrucke dürfen erst ab dem 01.10.2020 eingesetzt werden.

Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten. Die Lieferungen, die die neuen Vordrucke enthalten, sind auf den dazugehörigen Lieferscheinen entsprechend gekennzeichnet.