Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
Haben Sie Fragen?
Schreiben Sie uns!
Kontakt
02.06.2020

Formularänderung ab dem 01.07.2020

Zum 01.07.2020 ändern sich das Muster 4 und die PTV-Formulare per Stichtagsregelung. 

Ab dem 01.07.2020 müssen ausschließlich die neuen Formular eingesetzt werden. Die bisherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr verwendet werden. Bestellungen für die neuen Vordrucke können ab sofort beim Paul Albrechts Verlag (PAV) aufgegeben werden. Ab dem 15.06.2020 werden durch PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt. Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 30.06.2020 noch alte Formulare benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.07.2020 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen. Die neuen Vordrucke dürfen erst ab dem 01.07.2020 eingesetzt werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten