Anpassung des Wiedereingliederungsplans (Muster 20) – Akzeptanz durch die Deutsche Rentenversicherung
Das Muster 20 wird zum Stichtag 1. Januar 2019 geändert.
Mit der Anpassung des Formulars werden die formalen Voraussetzungen geschaffen, damit das Muster 20 auch von der DRV als Antrag auf eine stufenweise Wiedereingliederung akzeptiert wird. Damit entfallen die bisher üblichen Nachfragen der DRV an die verordnenden Vertragsärzte. Zukünftig ist auf dem Muster 20 klargestellt, dass die Beurteilung des Arztes „nach aktueller Betrachtung“ erfolgt. Wichtig ist, dass diese Änderung mit einer Stichtagsregelung verbunden ist: Das neugestaltete Muster 20 wird zum 1. Januar 2019 eingeführt. Das heißt, ab dann dürfen die alten Formulare nicht mehr benutzt werden.