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25.02.2025

Änderung von Muster 52 (Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit)

Für die Einführung der neuen Formulare ist eine Stichtagsregelung vorgesehen. Alte Vordrucke dürfen nach dem 01.04.2025 nicht mehr verwendet werden. Nachfolgend erhalten Sie die notwendigen Informationen für die Umstellung auf die neue Vordruckversion.

Bestellungen für das neue Muster 52 können ab sofort beim PAV aufgegeben werden. Hier ist unbedingt ein deutlicher Hinweis auf der Bestellung mit anzugeben, dass neue Vordrucke gewünscht werden.

Die Auslieferung der neuen Vordrucke beginnt ab dem 17.03.2025. Ab diesem Zeitpunkt werden auch bei allen eingehenden Bestellungen automatisch die neuen Vordrucke verschickt.

Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 01.04.2025 noch alte Muster benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01.04.2025 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen.

Das neue Muster 52 darf erst ab dem 01.04.2025 eingesetzt werden. Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.