Laserverfahren bei benignen Prostata Syndrom
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
Fachärzte für Urologie
- EBM Kapitel / GOP
36289, 36290
- Apparative Anforderungen
Für die Erbringung der Laser-Behandlung sind apparative und räumliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Mehr Informationen kann dem Informationsblatt entnommen werden
- Fachliche Anforderung
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Urologie
- Durchführung von mindestens 40 Laser-behandlungen bei bPS in beantragtem Verfahren (HolEP / HolRP / TmRP / TmLEP / PVP)
- Bei Beantragung mehrer Verfahren:
- Zeugnis über die Durchführung von mindestens 50 Laserbehnadlungen, davon mindestens 10 in jedem beantragten Verfahren
- unter Anleitung in einer Einrichtung,die Anleitung muss durch einen Arzt erfolgen, der mindestens 100 Laserbehandlungen selbständig durchgeführt hat und zum Zeitpunkt der Anleitung diese Leistung erbringt und in dessen Einrichtung mindestens 30 Eingriffe pro Jahr durchgeführt werden
- Organisatorische Anforderungen
Die organisatorischen Vorazssetzungen berücksichtigen insbesondere die Anforderungen an die einzuhaltende Mindest-Nachbeobachtungszeit des Patienten von 24 Stunden nach Abschluss des Laser-Eingriffes.
- Personelle Anforderungen
Die Mindesanforderungen an das ärztliche und pflegerische Personal sind für diese Nachbeobachtungszeit vorgegeben.
- Räumliche Anforderungen
Für die Erbríngung der Laser-Bahandlungen sind apparative und räumliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Mehr hierzu kann dem Informationsblatt entnommen werden. s. u. rechtliche Grundlagen
- zusätzliche Anforderungen
Belegarztanerkennung durch die KV Hamburg
- Dokumentationen
Unbeschadet der ärztlichen Aufzeichnispflicht besteht die verpflichtung, Indikation und Durckführung der Laser-behandlun mit Mindesangaben zu dokumentieren
Zudem sind die Protokolle über die sicherheitstechnischen Kontrollen gemäß § 11
- Jahresstatistik
Für alle Laser-Behandlungen bei bPS ist eine Zusammenfassende Jahresstatistik im jeweiligen Verfahren elektronisch zu erstellen und bis zum 31. März des Folgejahres an die Datenannahmestelle zu übermitteln.
Mehr kann dem Informationsblatt entnommen werden. s.u. Rechtliche Grundlagen