Niederlassung in Hamburg
Die Zulassung ist der erste Schritt auf dem Weg in die eigene Praxis. Nur zugelassene Ärzt/innen und Psychotherapeut/innen dürfen gesetzlich krankenversicherte Patient/innen ambulant behandeln und Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg begleitet Sie auf Ihrem Weg in die Praxis und unterstützt Sie kompetent und zuverlässig in allen Aspekten Ihrer vertragsärztlichen bzw. -psychotherapeutischen Tätigkeit. Feste Ansprechpartner/innen lotsen Sie durch das System der KV, stehen Ihnen beratend zur Seite und stellen bei Bedarf den Kontakt zu weiteren fachkundigen Kolleg/innen her.
Ihr Kontakt zu den KVH-Lotsinnen und Lotsen
Der Niederlassungsfahrplan - Ihr Weg in die Praxis
- 1. Vertragsärzt/innen: Facharztanerkennung beantragen
Psychotherapeut/innen: Fachkundenachweis beantragen Vertragsärzte
Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie nach bestandener Prüfung die Anerkennung einer Facharztbezeichnung (Facharzttitel) erhalten. Diese ist Voraussetzung für die kassenärztliche Versorgung. Ohne Kassenzulassung bzw. ohne den Facharzttitel ist lediglich die Behandlung von Privatpatienten möglich.
Tel.: 040/202 299 0
E-Mail: weiterbildung@aekhh.de
Psychotherapeuten
Der Fachkundenachweis gemäß § 95 c SGB V dient dem Zweck zu prüfen, ob Behandlungsverfahren erlernt oder praktiziert worden sind, die zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Der Fachkundenachweis weist den Abschluss an einem anerkannten Institut oder einen staatlichen Abschluss in einem der drei Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) nach.
Psychotherapeutenkammer Hamburg
Tel.: 040/226 226 060
E-Mail: info@ptk-hamburg.de
- 2. Eintragung in das Arztregister
Im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg werden alle Ärzte und Psychotherapeuten erfasst, die in Hamburg zur ambulanten Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten zugelassen sind oder die eine Zulassung oder Anstellung zur vertragsärztlichen beziehungsweise vertragspsychotherapeutischen Versorgung anstreben.
Arztregister - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Jana Frahm 040/22 802 - 326 arztregister@kvhh.de Jolanta Schibitzki 040/22 802 - 446 arztregister@kvhh.de Benötigte Nachweise für den Eintrag ins Arztregister:
FormulareAntrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg (Ärzte/Ärztinnen)Jetzt ansehen (PDF | 123 KB)FormulareAntrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg (Psychotherapeuten)Jetzt ansehen (PDF | 113 KB)Sowie darüber hinaus:
- Geburtsurkunde bzw. Einbürgerungsurkunde
- ggf. Urkunde über die Änderung des Familiennamens (z.B. Heiratsurkunde)
- Approbationsurkunde, bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz - Landesprüfungsamt für Heilberufe, Tel.: 040 / 428370
- Promotionsurkunde, ggf. Urkunden über andere Titel
- Ärzte: Facharztanerkennung (siehe Facharztanerkennung beantragen) / Schwerpunktkompetenzen oder Zusatzweiterbildungen gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer / Zeugnisse über bisherige ärztliche Tätigkeit nach bestandener ärztlicher Prüfung
- Psychotherapeuten: Fachkundenachweis (siehe Fachkundenachweis beantragen) / Zeugnisse über die bisherige psychotherapeutische Tätigkeit nach abgeschlossener Hochschulausbildung
- 3. Eintragung in die Warteliste
Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es je Fachrichtung gibt. Hamburg gilt als "gesperrter Planungsbereich", hier können sich Ärzte und Psychotherapeuten grundsätzlich nur dann neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn eine Zulassung zurückgegeben und damit ein Arztsitz in der Fachgruppe frei wird (Ausnahme: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen). Sie sollten sich also in jedem Fall auf die Warteliste im angestrebten Fachgebiet setzen lassen.
Die Dauer der Eintragung in die Warteliste ist u. a. ein Auswahlkriterium des Zulassungsausschusses im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens. Die Eintragung in die Warteliste ersetzt nicht die Bewerbung auf eine ausgeschriebene Praxis: Sie müssen sich initiativ auf ausgeschriebene Praxen bewerben (siehe Übersicht der zur Ausschreibung stehenden Vertragsarztsitze sowie Vertragspsychotherapeutensitze).
- Übersicht der zur Ausschreibung stehenden Vertragsarztsitze sowie Vertragspsychotherapeutensitze
Wenn Sie auf der Suche nach einem Praxisstandort sind, hilft Ihnen die Online-Praxisbörse der KV Hamburg bei der Suche. Sofern Sie an einer Nachfolge interessiert sind, richten Sie Ihre formlose Bewerbung bitte vorzugsweise per E-Mail unter der Angabe Ihrer Kontaktdaten an praxisbewerbung@kvhh.de oder schriftlich an:
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Abteilung Arztregister
Humboldtstraße 56
22083 Hamburg
Die Liste der Bewerbungen wird den ausscheidenden Vertragsärzten bzw. Psychotherapeuten zur Verfügung gestellt.
Telefonische Auskünfte über die Verfahren bzw. die abzugebenden Praxen richten Sie bitte an:
Sabrina Borchers 040/22 802 - 672 praxisbewerbung@kvhh.de Monique-Alica Mittelstedt 040/22 802 - 670 praxisbewerbung@kvhh.de Lubomira Papke 040/22 802 - 841 praxisbewerbung@kvhh.de Stephanie Hübner 040/22 802 - 856 praxisbewerbung@kvhh.de - 4. Antrag an den Zulassungsausschuss
Sobald Sie im Arztregister eingetragen sind, können Sie eine Zulassung zur vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit beantragen. Zuständig für die Erteilung der Zulassung ist der in der KV Hamburg gebildete, paritätisch besetzte Zulassungs- bzw. der Berufungsausschuss. Wenn es in einem gesperrten Planungsbereich mehrere Bewerber für einen Sitz gibt, zieht der Ausschuss neben der fachlichen Eignung weitere Kriterien - wie das Approbationsalter, die Dauer der bisherigen ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeit und die familiäre Situation - heran. Bei der Antragstellung müssen Sie sich bereits für einen Vertragsarztsitz entschieden haben.
Zulassung - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Ihre Ansprechpartner für Ärzt/innen in Einzelpraxis: Anna Rosseeva 040/22 802 - 607 za@kvhh.de Olaf Rohlf 040/22 802 - 962 za@kvhh.de Ihre Ansprechpartner für Ärzt/innen in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) Nathalie Kaminski 040/22 802 - 579 za@kvhh.de Christine Pöpke 040/22 802 - 387 za@kvhh.de Milena Scharfe 040/22 802 - 762 za@kvhh.de Ihre Ansprechpartner für Ärzt/innen in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) Lara Schöning 040/22 802 - 344 za@kvhh.de Melanie Steuerwald 040/22 802 - 763 za@kvhh.de Britta Deicke 040/22 802 - 340 za@kvhh.de Sebastian-B. Köhler 040/22 802 - 324 za@kvhh.de Ihre Ansprechpartner für ärztliche und psychologische Psychotherapeut/innen Sonja Brocks 040/22 802 - 673 za@kvhh.de Alexandra Moor 040/22 802 - 577 za@kvhh.de Kristina Reisch 040/22 802 - 185 za@kvhh.de Katherina Stach 040/22 802 - 503 za@kvhh.de Benötigte Dokumente für den Antrag auf Zulassung:
FormulareAntrag auf ZulassungJetzt ansehen (PDF | 149 KB)FormulareAntrag auf Zulassung als Vertragspsychotherapeut/inJetzt ansehen (PDF | 274 KB)Sowie darüber hinaus:
- Auszug aus dem Arztregister
- Bescheinigungen über die ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Tätigkeiten seit der Approbation
- unterschriebener Lebenslauf
- polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes (Bescheinigung des Versicherers nach § 113 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes): Mit dem „Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ (GVWG) hat der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Nachweis einer Berufshaftpflicht jetzt auch zu einer vertragsärztlichen Pflicht erhoben und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von einer solchen Nachweisführung abhängig gemacht (§ 95e SGB V). Verpflichtet zum Nachweis sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte, Psychotherapeuten, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren, und zwar für sich selbst und für bei ihnen Angestellte, die an der vertragsärztlichen Versorgung mitwirken. Ermächtigte Ärzte und Therapeuten sind ebenfalls hierzu verpflichtet. Keine Nachweispflicht besteht hingegen bei Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten und für ermächtigte Einrichtungen.
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
Nach erfolgreicher Zulassung - vor dem Praxisstart
Nach erfolgter Zulassung teilt Ihnen das Arztregister Ihre Lebenslange Arztnummer (LANR) und Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) mit.
- 5. Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen
Die Teilnahme an der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung berechtigt nicht automatisch zur Ausführung und Abrechnung sämtlicher Leistungen - bestimmte Leistungen sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen zur Ausführung und Abrechnung dieser Leistungen sind rechtzeitig, am besten vor Aufnahme der Tätigkeit, bei der KV Hamburg zu beantragen. Für manche Genehmigungen sind Nachweise von speziellen Fortbildungskursen, Untersuchungszahlen und / oder Dokumentationen dem Antrag beizufügen. Je nach gesetzlicher Grundlage kann auch die Teilnahme an einem Kolloquium Voraussetzung sein. Erst, wenn alle erforderlichen Qualifikationen anhand von Unterlagen und Nachweisen vollständig vorliegen, kann eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung erteilt werden.
↗ Übersicht - Anträge genehmigungspflichtige Leistungen
E-Mail: genehmigung@kvhh.de
Bitte beachten Sie, dass:
- Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- 6. Abrechnungs- und Honorarberatung
Bei einem Beratungstermin zu Abrechnungs- und Honorarfragen erfahren Sie vor dem Praxisstart die Grundlagen des Abrechnungswesens, der Gebührenordnung (EBM) und der Honorarverteilung (VM).
Abrechnung und Honorar - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Sekretariat Abrechnung 040/22 802 - 373 abrechnung@kvhh.de 040/22 802 - 542 abrechnung@kvhh.de - 7. Abschlagszahlungen und Zahlungstermine
Damit Sie nicht bis zu sieben Monate nach Praxisaufnahme warten müssen, bis Sie Ihr erstes Honorar erhalten, zahlt die KV Hamburg bereits im laufenden Quartal monatliche Abschläge. Die Abschläge betragen monatlich ein Viertel (25 %) des zu erwartenden Quartalsumsatzes (100 %). Über die Modalitäten der Abschlagszahlungen informieren Sie in der Abteilung Finanzen die Kollegen des Ärztekontokorrent:
Hannelore Genter und Katja Stange 040/22 802 - 351 akk@kvhh.de Die Restzahlung des Gesamthonorars sowie der Versand Ihres Honorarbescheids erfolgen ca. 4 Monate nach Eingang der Quartalsabrechnung nach Fertigstellung der Gesamtabrechnung unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenabzuges.
- Informationen über privat erbrachte Leistungen
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist ein amtliches Gebührenverzeichnis und regelt die Abrechnung medizinischer Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Basis der GOÄ erstellt beispielsweise die PVS/ Schleswig-Holstein • Hamburg rkV für Mitglieder und Kunden (niedergelassene Ärzte, leitende Krankenhausärzte, Krankenhäuser, MVZ o.ä.) GOÄ-konforme Honorarrechnungen für privatärztliche Leistungen.
Tel.: 040/55 55 487-0
E-Mail: hamburg@pvs-se.de
- Informationen über die Qualitätssicherung
Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlicher Tätigkeit ist die Grundvoraussetzung für eine patienten- und bedarfsgerechte Versorgung auf einem hohen Leistungsniveau. Aus diesem Grund ist die Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung eine Kernaufgabe der KV Hamburg. Ein großer Teil der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Leistungen unterliegen bereits einer Genehmigungspflicht und damit bestimmten gesetzlich festgelegten Qualitätsstandards.
Die KV Hamburg ist verantwortlich für das Erteilen dieser Genehmigungen (siehe 4. Genehmigungspflichtige Leistungen beantragen). Das bedeutet, Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dürfen bestimmte Leistungen erst dann zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbringen und abrechnen, wenn ihnen die entsprechende Genehmigung erteilt wurde. Zudem prüft die KV Hamburg die Erfüllung der Auflagen der Richtlinien und Vereinbarungen, die die Aufrechterhaltung dieser Genehmigungen betreffen.
Zu diesen Auflagen gehören beispielsweise Stichprobenprüfungen der ärztlichen Dokumentation, Einhaltung von Mindestmengen bei durchgeführten Leistungen („Übung macht den Meister“), kontinuierliche leistungsbezogene Fortbildungen sowie Hygieneprüfungen in der Koloskopie. Die Mitarbeiter der Abteilung Qualitätssicherung sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für Fragen zu den Auflagen und zu weiteren Themen der Qualitätssicherung.
Weitere Themen der Abteilung Qualitätssicherung sind unter anderem das ärztliche Qualitätsmanagement, die Fortbildungsverpflichtung nach § 95d sowie die Ärztliche Stelle, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß Strahlenschutzverordnung durchführt.
Qualitätssicherung: qualitaetssicherung@kvhh.de
Ärztliche Stelle: aerztliche-stelle@kvhh.de
Qualitätsmanagement: qualitaetsmanagement@kvhh.de
- Informationen über Qualitätsmanagement in der Praxis
Mit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie am 01.01.2006 ist die QM-Einführung in allen niedergelassenen Praxen, die an der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, verbindlich geregelt. Qualitätsmanagement (QM) steht in erster Linie für eine Förderung und Steigerung der Patientensicherheit sowie für die Arbeitszufriedenheit der Praxismitarbeiter. Durch die Übertragung von mehr Eigenverantwortung in den dafür geeigneten Bereichen der Praxis werden die Mitarbeiter motiviert, ihre Ideen beizusteuern und bei deren Realisierung tatkräftig mitzuwirken.
Qualitätssicherung - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Laura Goldmann 040/22 802 - 574 laura.goldmann@kvhh.de Michael Bauer 040/22 802 - 388 michael.bauer@kvhh.de E-Mail: qualitaetsmanagement@kvhh.de
- Informationen zur Fortbildungsverpflichtung
Seit dem 01.07.2004 sind alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, sich nach § 95d SGB V fortzubilden. Es müssen innerhalb von 5 Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt und der KV Hamburg nachgewiesen werden. Dies gilt ebenso für Teilzeitbeschäftigte, unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Der individuelle Fortbildungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem die vertragsärztliche bzw. vertragspsychotherapeutische Tätigkeit aufgenommen wird und endet mit Ablauf der 5 Jahre. Der Nachweis über die Fortbildungen erfolgt dann durch ein Fortbildungszertifikat, welches von der Ärztekammer bzw. der Psychotherapeutenkammer ausgestellt wird und der KV Hamburg fristgerecht vorgelegt werden muss.
Alternativ können Vertragsärzte bzw. Vertragspsychotherapeuten im Vorfeld die Erlaubnis zur Datenweitergabe zwischen der Ärztekammer bzw. Psychotherapeutenkammer und der KV Hamburg erklären. Dann kümmert sich die KV Hamburg um die fristgemäße Punkteübermittlung und verringert somit den für die Mitglieder entstehenden bürokratischen Aufwand.
Fortbildungsverpflichtung - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Anja Göttsche 040/22 802 - 559 qualitaetssicherung@kvhh.de Lena Otto 040/22 802 - 781 qualitaetssicherung@kvhh.de Ärztliche Fortbildung - Ärztekammer Hamburg
Psychotherapeutische Fortbildung - Psychotherapeutenkammer Hamburg
- Informationen zur Teilnahme am Arztruf Hamburg
Mit dem Arztruf Hamburg bieten wir den Menschen in Hamburg den wohl umfänglichsten Notfalldienst Deutschlands an: ärztliche Versorgung rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Dies können wir nur gewährleisten durch die vielen Ärzte, die sich bereit erklären, Schichten im fahrenden Notdienst oder in den Notfallpraxen der KV Hamburg zu übernehmen. Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Details der unterschiedlichen Dienste.
Beachten Sie bitte, dass für Ärzte der Fachgruppen Augenheilkunde, HNO und Kinder-und Jugendmedizin eine Teilnahmeverpflichtung am Dienst besteht. Wenn Sie einer dieser Fachgruppen angehören, werden Sie automatisch von der zuständigen Fachabteilung (Notfallpraxen) angesprochen. Gehören Sie nicht zu diesen Arztgruppen, haben aber Interesse, am Notfalldienst teilzunehmen, melden Sie sich gerne bei den Kollegen des fahrenden Notdienstes.
Arztruf Hamburg - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Fahrender Notdienst Rebekka Wenk 040/22 802 - 361 notfalldienste@kvhh.de Notfallpraxen notfallpraxen.buero@kvhh.de - Informationen zur Praxis-IT und Telematikinfrastruktur
Mit der flächendeckenden verpflichtenden Anbindung aller Arzt- und Psychotherapeutenpraxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) ist das digitale Fundament für eine zukünftige Organisation der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung gelegt. Das Team Online-Services der KV Hamburg berät Sie zu allen technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu den vielfältigen Anwendungen und Services, die Ihnen durch die Digitalisierung zur Verfügung stehen:
Praxis-IT und Telematik - Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Ralf Stahmer 040/22 802 - 862 online-services@kvhh.de Till Wortmann 040/22 802 - 554 online-services@kvhh.de - 8. Praxisaufnahmeformular bei der KV Hamburg einreichen
Kurz nachdem Ihnen Ihre Zulassung erteilt worden ist, erhalten Sie vom Arztregister das Praxisaufnahmeformular (PAF). Dieses Formular ist Ihre Eintrittskarte in die KV Welt. Das PAF ist zeitnah auszufüllen und an die KV Hamburg zurückzuschicken, so dass alle Prozesse in Gang gesetzt werden können, die für Ihre vertragsärztliche bzw. -psychotherapeutische Tätigkeit wichtig sind. Dem PAF beigefügt, finden Sie wichtige Anlagen wie „Angaben zur Bankverbindung für Honorarzahlungen“ oder eine „Einverständniserklärung zur Datenweitergabe“. Auch diese schicken Sie bitte an die KV Hamburg zurück.
Claudia Bradtke 040/22 802 - 761 praxisaufnahme@kvhh.de Britta Deicke 040/22 802 - 682 praxisaufnahme@kvhh.de Jana Lau 040/22 802 - 343 praxisaufnahme@kvhh.de - 9. Verordnung und Beratung
Sie als Vertragsärztin oder -arzt stehen täglich in Ihrer Praxis vor der Frage, wie Sie die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten mit den gesetzlichen Anforderungen des Wirtschaftlichkeitsgebotes vereinbaren können. Die KV Hamburg berät Sie in allen Angelegenheiten des Verordnungsmanagements und der Pharmakotherapie. Sie erhalten wertvolle Tipps, die es Ihnen ermöglichen, im Rahmen der vielfältigen Regelungen und Vorgaben im besten Sinne eine wirtschaftliche Praxis zu führen.
Abteilung Verordnung und Beratung
Verena Lindemann 040/22 802 - 571 verordnung@kvhh.de Maike Kordys 040/22 802 - 572 verordnung@kvhh.de
Meine Checkliste
Die wichtigsten Punkte aus den Themenbereichen Abrechnung, Patientenversorgung und Praxisalltag haben wir für Sie in unserer Checkliste zusammengefasst. Diese soll Sie dabei unterstützen, schnell wichtige Dokumente und Ansprechpartner/innen zu finden und vor dem Praxisstart den Überblick zu behalten. Mithilfe der Checkliste können Sie einzelne Punkte chronologisch abarbeiten und im Anschluss als erledigt markieren.