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20.12.2024 Abrechnung & Honorar

Hybrid-DRG nach §115f SGB V

Am 01.01.2024 ist die Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft getreten, die darauf abzielt, eine einheitliche Vergütungssystematik zwischen ambulanten und stationären Versorgungsbereichen zu schaffen und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. Nun liegt die Hybrid-DRG-V für 2025 vor, die zum 01.01.2025 greift.