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20.03.2024 EBM

Diagnoselisten für Kinderärzte

Seit dem 1. Januar 2016 müssen Kinderärzte, die auch an der fachärztlichen Versorgung teilnehmen und die Zusatzpauschale für fachärztliche Tätigkeit abrechnen wollen, die Versichertenpauschale mit einem „F“ kennzeichnen. Dieser „F“-Kennzeichnung muss eine entsprechende Diagnose zugrunde liegen damit sie nicht im Rahmen der Plausibilitätsprüfung gestrichen wird. Die Kennzeichnung ist dann entbehrlich, wenn Leistungen aus den Kapiteln 4.4 und 4.5 des EBM abgerechnet wurden oder eine Überweisung vorlag. Die Listen der anerkannten Diagnosen sind in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband entwickelt worden und gelten ab dem 01.10.2016.