Abgabefrist der Abrechnung: Corona-Rettungsschirm
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir darauf hinweisen, dass nur bis zum 31.01.2021 eingereichte Abrechnungen für das Quartal 4/2020 bei der Berechnung des Schutzschirmes und der Honorarauszahlung 4/2020 berücksichtigt werden können.
Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, Ihre Abrechnungen in der regulären Frist (15.01.2021) abzugeben und auf Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist so weit wie möglich zu verzichten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abrechnungsabteilung gerne zur Verfügung