Software-Updates für eAU und eRezept jetzt einspielen
Praxen sollten unbedingt noch vor dem Jahreswechsel die von den Herstellern der Praxisverwaltungssysteme (PVS) bereitgestellten Updates einspielen. Besonders wichtig ist die Aktualisierung für das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), damit beide Anwendungen ab Januar weiterhin funktionieren.
Grund der Softwareaktualisierung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept sind neue technische Vorgaben. Auch die weiterverarbeitenden Systeme für die eAU bei den Krankenkassen sowie der eRezept-Fachdienst der gematik werden zum 1. Januar auf die neuen Vorgaben umgestellt.
Arztpraxen müssen deshalb spätestens zum Jahreswechsel ebenfalls die neuesten Software-Versionen einsetzen. Anderenfalls kann es passieren, dass sämtliche AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgewiesen werden. Das gleiche gilt für das eRezept, das ohne Software-Update nicht übermittelt werden kann. Die entsprechenden Updates stellen die Hersteller zur Verfügung.