DiGA - zertifizierte Software spätestens ab Oktober 2024
Praxen, die digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen dafür spätestens ab Oktober ein zertifiziertes Produkt verwenden.
Der Gesetzgeber hatte mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz festgelegt, dass Praxen nur eine von der KBV zertifizierte Praxissoftware für die DiGA-Verordnung nutzen dürfen (s. Paragraf 73 Abs. 9 SGB V).
Ziel des Gesetzgebers ist es, Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten einen vollständigen Überblick über die unterschiedlichen verordnungsfähigen DiGA zu geben.
Start verschoben
Ursprünglich war geplant, dass bereits ab Juli 2024 zertifizierte Software flächendeckend dafür bereitsteht. Da dies nicht der Fall ist, wurde die Frist verschoben.