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19.04.2008

Stellungnahme der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zum Bericht der der Hamburger Morgenpost vom 19.04.2008

Ärztlicher Notfalldienst Hamburg

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg weist nachdrücklich darauf hin, dass die ärztliche Versorgung der Patienten im Ärztlichen Notfalldienst von qualifizierten und fachlich kompetenten Ärzten und Ärztinnen erfolgt, die ihre Patienten verantwortungsvoll versorgen.

Der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg werden gelegentlich Beschwerden im Zusammenhang mit der Tätigkeit einzelner Ärzte im Notfalldienst der KV Hamburg bekannt. Wir gehen allen Beschwerden nach und sind dazu regelmäßig mit der Ärztekammer und der Gesundheitsbehörde im Gespräch.
Wir bitten die Beschwerdeführer uns ihre Informationen zur Verfügung zustellen, damit wir auch in diesen Fällen aktiv werden können.

Zum Hintergrund: Jeder niedergelassene Arzt in Hamburg ist verpflichtet, aber gleichzeitig auch berechtigt, am Notfalldienst der KVH teilzunehmen. Die KV teilt die Ärztinnen und Ärzte zu den unterschiedlichen Diensten ein. Den Ärzten ist es gestattet, untereinander die Dienste zu tauschen, so lange sichergestellt ist, dass der Dienst auch tatsächlich durchgeführt wird.

Zu den einzelnen in der Mopo aufgeführten Situationen kann die KV Hamburg keine Stellung nehmen – teilweise, weil sie hiervon keine Kenntnis hat, teilweise unterliegen die Informationen dem Datenschutz

Mit dem Ärztlichen Notfalldienst Hamburg werden im Jahr ca. 120 000 Patienten ärztlich versorgt und tausende von kostenlosen Beratungsgesprächen durch die Notfalldienstzentrale geführt. Für diesen Service stehen den Hamburger Bürgern rund 1000 Ärzte und Ärztinnen in den Notfallpraxen, dem Kinderärztlichen Notfalldienst und für Hausbesuche zur Verfügung. Durch spezifische, auf die hausärztliche Notfallversorgung ausgerichtete Fortbildungen halten diese ihre fachliche Qualifikation auf dem, für den Notfalldienst erforderlichen Stand.

Fühlen Patienten sich im Ärztlichen Notfalldienst nicht ordentlich versorgt, sollten sie sich umgehend an die KV Hamburg wenden und dies möglichst auch schriftlich.