Mehr Zeit fürs Gespräch, weniger Medikamente: AOK und KVH ermöglichen in Hamburg bessere Versorgung von AD(H)S-Patienten
Das Aufmerksamkeitsd
Von AD(H)S betroffene Kinder – deutlich mehr Jungen als Mädchen – zeigen eine ziellose Überaktivität bei verkürzter Aufmerksamkeitsfähigkeit.
Zu dem neuen AD(H)S-Behandlungsangebot erklärte Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Wir suchen die Zusammenarbeit mit besonders erfahrenen Kinder- und Jugendärzten, Psychiatern und Psychotherapeuten, um die Versorgung dieser Kinder und Jugendlichen deutlich zu verbessern. Im Vordergrund steht mehr Zeit für die Patienten und ihre Familie statt vorschneller Medikamenten-gabe.“
Für die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg erklärte der Vorsitzende Dieter Bollmann: „Dieser Versorgungsvertrag ermöglicht Ärzten und Psychotherapeuten, sich intensiv mit den erkrankten Kindern und Jugendlichen zu befassen und die oft zeitaufwändige Betreuung professionell zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Erkrankung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen und den Kindern und ihren Familien entsprechende Behandlungsangebote zu unterbreiten.“
Besonderheiten des Versorgungsvertrages liegen darin, dass die Koopera-tion der einzelnen Leistungserbringer gefördert wird, und dass die beteilig-ten Psychotherapeuten einmal im Monat samstags an einem festen Termin eine Sprechstunde von mindestens fünf Stunden anbieten. Diese monatli-che Samstagssprechstunde dient dazu, die psychotherapeutischen Leis-tungen auszuweiten.
Mehr Austausch unter den Behandlern
Kinder-
und Jugendpsychotherapeuten sowie Psychologische Psychothe-rapeuten mit
einer entsprechenden Ausbildung werden in die Versorgung einbezogen.
Durch den Vertrag ist auch festgelegt, dass nur die Kinder- und
Jugendärzte sowie Psychiater teilnehmen, die innerhalb der letzten zwei
Jahre mindestens 30 Patienten pro Quartal mit der Diagnose AD(H)S
behandelt haben. Ein weiteres Ziel des Vertrages ist es, nicht nur mehr
Zeit für das Patientengespräch zu schaffen, sondern auch einen größeren
Austausch unter den Behandlern zu ermöglichen.
Die
teilnehmenden Ärzte und anderen Behandler erhalten für die ärztlichen
und psychotherapeutischen Leistungen eine zusätzliche Vergütung.
Der
neue Versorgungsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg mit seinen
Schwerpunkten unterstreicht eine neue Bewertung des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) zu AD(H)S. Der G-BA, das entscheidende Gremium
von Krankenkassen, Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern zur
Festlegung des Leistungskatalogs in der gesetzlichen
Kran-kenversicherung, hat im September 2010 eine Richtlinie zum Gebrauch
von methylphenidat-haltigen Arzneimitteln geändert. Dieser Wirkstoff
ist häufig in Medikamenten zur Behandlung von AD(H)S zu finden, das
bekannteste davon ist Ritalin. Der G-BA hat im vergangenen Jahr
einerseits festgelegt, dass sich die Diagnose von AD(H)S nicht nur auf
ein oder meh-rere Symptome stützen darf, sondern u. a. eine vollständige
Anamnese umfassen muss. Andererseits dürfen Medikamente mit
Methylphenidat nur von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern,
z. B. den Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, verordnet werden.
Zudem müssen regelmäßig medikamentenfreie Zeitabschnitte eingelegt
werden.
Ansprechpartner
AOK Rheinland/Hamburg
André Maßmann
Telefon: 0211/ 8791 1262
E-Mail: andre.massmann@rh.aok.de
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Barbara Heidenreich
Telefon: 040/22 802-534
E-Mail: barbara.heidenreich@kvhh.de