Gemeinsame Pressemeldung: Für ein einheitliches KV-System
Pressemeldung der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur KBV-Krise
Am vergangenen Freitag, dem 14. Februar 2014, haben sich aus 13 der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen Vorsitzende der Vertreterversammlungen mit einem Bekenntnis zu einem einheitlichen KV-System zu Wort gemeldet. Dabei unterstützen die Unterzeichner dieser Pressemitteilung nachdrücklich folgende Grundpositionen des KV-Systems:
Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten stehen für eine ungeteilte KV, in der in den Organen und Gremien unabhängig von der Zugehörigkeit zu Versorgungsebenen ein gleichberechtigter und respektvoller Umgang miteinander gelebt wird.
- Das KV-System steht uneingeschränkt für die Freiberuflichkeit des Arztes und Psychotherapeuten ein.
- Die Interessen von angestellten Vertragsärzten und -psychotherapeuten in der ambulanten Versorgung werden gleichberechtigt neben denen der selbständig tätigen Ärzte vertreten.
- Kassenärztliche Vereinigungen vertreten im gesetzlichen Auftrag ihre Mitglieder gemeinsam und einheitlich unabhängig von der Zuordnung zu einem Versorgungsbereich.
- Die Interessen von Vertragsärzten und -psychotherapeuten sind im KV-System gleichberechtigt.
- Das KV-System organisiert eine gemeinsame, flächendeckende ambulante Versorgung im gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Hierzu muss die Zusammenarbeit der Versorgungsebenen weiter gefördert werden.
- Sinnvolle Interessensvertretung der Kassenärztlichen Vereinigungen bedeutet die offene und gemeinsame Auseinandersetzung mit den Grundsatzfragen der ambulanten Versorgungsstruktur und deren Weiterentwicklung, auch im Kontext der ambulant-stationären Zusammenarbeit. Bei versorgungsbereichs- und sektorübergreifenden Entscheidungen sind die zuständigen Gremien dem Interessenausgleich der Betroffenen verpflichtet.
- Die Organisationsstruktur von KBV und KVen muss gewährleisten, dass alle ärztlichen und psychotherapeutischen Interessen gleichberechtigt einfließen.
- Berufsverbände / freie Arztverbände sind wichtige Interessensvertretungen ihrer Mitglieder. Alle Entscheidungsebenen des KV-Systems arbeiten eng mit ihnen zusammen. Die Mandatsträger des KV-Systems halten sich als Repräsentanten aller KV-Mitglieder frei von Bindungen an verbandliche Partikularinteressen.
- Selektivverträge sind eine sinnvolle Ergänzung zum Kollektivvertrag, in denen neue Konzepte vor der Übernahme in die Regelversorgung erprobt werden können.
- Disparitäten in der Vergütung zwischen den Fachgruppen bedürfen der ständigen Überprüfung. Dies schließt auch EBM-Anpassungen ein.
Diese zehn Punkte stehen in der KBV-Vertreterversammlung am 28. Februar zur Abstimmung. Die Unterzeichner würden eine möglichst breite Zustimmung aller Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV zu diesen 10 Punkten sehr begrüßen.
- Dr. Astrid Bühren, stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Bayerns
- Dr. Dolf Hufnagl, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Bayerns
- Dr. Jochen Treisch, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Berlin
- Dipl.-Med. Jens-Uwe Köhler, Vize-Präsident der Vertreterversammlung der KV Brandenburg
- Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Hamburg
- Dr. Eckhard Starke, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Hessen
- Dr. Karsten Bunge, stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Mecklenburg-Vorpommern
- Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Nordrhein
- Dr. Olaf Döscher, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz
- Dr. Dirk Jesinghaus, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Saarland
- Dr. Stefan Windau, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Sachsen
- Dr. Michael Diestelhorst, stellvertretender Vorsitzender Vertreterversammlung der KV Sachsen-Anhalt
- Dr. Christian Sellschopp, Vorsitzender der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein
- Dr. Andreas Jordan, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KV Thüringen
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