Das MVZ „Atriomed“ zeigt die bedenklichen Auswirkungen des Wettbewerbs im Gesundheitswesen
In diesen Tagen eröffnet das neue Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) „Atriomed“ in der Jarrestraße seine Pforten. Bis zu neun Haus- und Fachärzte sollen dort als Angestellte arbeiten. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg sieht in der Vorgeschichte, dem Standort und dem Marketingansatz dieses MVZ einen Beleg für die bedenklichen Auswirkungen des von der Bundesregierung gewünschten und vorangetriebenen Wettbewerbs im Gesundheitswesen.
„Wir sind alles andere als glücklich über diese Einrichtung“, sagte Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender der KV Hamburg, zu dem neuen MVZ. Er erinnerte daran, daß die offenkundig finanzstarken Betreiber ohne Rücksicht auf örtliche Versorgungsnotwendigkeiten Praxissitze aufgekauft hätten: „Dadurch mussten wir mit großem Aufwand eine hausärztliche Versorgungslücke in Finkenwerder schließen; am Schulterblatt droht uns das gleiche bei der augenärztlichen Versorgung, wenn der dort noch tätige Augenarzt in die Jarrestraße umzieht.“
Das Umfeld der Jarrestraße sei dagegen mit vertragsärztlicher Versorgung außerordentlich gut ausgestattet. Das MVZ werde also nur durch eine harte Konkurrenz gegenüber den bestehenden Praxen überleben können: „Es ist aberwitzig, dass auf der einen Seite mutwillig ein ruinöser Wettbewerb eingeläutet wird, während wir andererseits enorme Anstrengungen unternehmen müssen, um Lücken, die eben dieser Wettbewerb anderswo gerissen hat, wieder zu schließen“, so Plassmann weiter.
Kritik übte der KV-Vize auch an der Zusammenarbeit des MVZ mit einer großen Ersatzkrankenkasse. Diese gehört zu den Finanziers des MVZ, das im Gegenzug für Versicherte dieser Kasse besondere Serviceleistungen (verkürzte Wartezeiten, eigener Wartebereich und anderes) anbietet. „Hier zeigt sich der Unsinn eines Wettbewerbs im Gesundheitswesen, der nicht darauf gerichtet ist, innovative Versorgungskonzepte aufzubauen, sondern im peripheren Servicebereich alberne Goodies anbietet.“
Die KV Hamburg stellte klar, dass Gründung und Betrieb des MVZ rechtlich nicht zu verhindern seien. Damit zeige sich aber auch, dass es die Politik bis auf den heutigen Tag nicht für nötig befunden habe, der Selbstverwaltung rechtliche Mittel in die Hand zu geben, um die Umsetzung unvernünftiger Versorgungsideen zu verhindern.