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02.04.2020 Impfungen

Saisonale Grippeimpfung

Jedes Jahr erfolgt die Empfehlung der Experten vom Robert-Koch-Institut (Stiko) zur Grippeimpfung (empfohlener Impfzeitraum ist Oktober und November).  

Bestellen Sie jetzt die Grippeimpfstoffe für die Saison 2025/2026!

Der Hamburger Apothekerverein (HAV) hat sich mit den Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine Verfahrensweise zum Bezug des Grippeimpfstoffes verständigt.

Wir empfehlen dieser Vorgehensweise zu folgen.

  • Bestellen Sie den Grippeimpfstoff, den Sie voraussichtlich für die nächste Saison benötigen (100%) bei einer Apotheke Ihrer Wahl in Hamburg- bzw. bei Apotheken, die zu diesen Konditionen liefern. Der Bedarf ist unter Berücksichtigung der geleisteten Impfungen des Vorjahres (und unter Berücksichtigung aktueller Nachfrage) zu bestellen.
  • Umfangreichere Vorbestellungen sollten Sie auf mehrere Rezepte oder Rezeptzeilen verteilen. So wird eine zeitnahe und mengengerechte Belieferung gewährleistet. Besprechen Sie die Details mit Ihrer Apotheke.
  • Hochdosis-Grippeimpfstoff oder MF-59 adjuvantierte Impfstoff sollte praxisindividuell je nach bisherigem Aufkommen der Impflinge für Patienten ab 60 Jahren bestellt werden.
  • Sowohl der Influenza-Hochdosis-Impfstoff (Effluelda®) als auch der MF-59 adjuvantierte Influenza-Impfstoff (Fluad®) zeigen für Personen ab 60 Jahren eine verbesserte Wirksamkeit im Vergleich zu den Standard-Influenza-Impfstoffen und können somit diesem Personenkreis geimpft werden
  • Bei der Wirkstoffverordnung ist zwischen trivalentem Grippeimpfstoff und Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff wie folgt oder ähnlich zu unterscheiden: „Grippeimpfstoff für die Saison 2025/2026“, „MF59-adjuvantierter Grippeimpfstoff für die Saison 2025/2026“ oder „Hochdosis-Grippeimpfstoff für die Saison 2025/2026“. Eine Musterverordnung finden Sie auf weiter unten.
  • Bitte beachten Sie, dass der MF59-adjuvantierte Influenza-Impfstoff Fluad® zwar arzneimittelrechtlich für Patienten ab 50 Jahren zugelassen ist, die Stiko aber den Impfstoff erst ab 60 Jahren empfiehlt. Der Bundesausschuss hat diese Empfehlung in die Schutzimpfungsrichtlinie übernommen.
  • Allerdings gilt folgende Ausnahme: Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit einem inaktivierten Hochdosis- oder MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff nicht durchgeführt werden, sollte mit einem inaktivierten Standard-Impfstoff (Ei- oder zellkulturbasiert) geimpft werden
  • Eine wirtschaftliche Versorgung erfolgt bei Beachtung der untenstehenden Preistabelle, falls der Arzt produkt-/herstellerbezogen verordnet. Bei generischer Verordnung sollte diese in Absprache mit der Apotheke zur wirtschaftlichen Belieferung gemäß der Preistabelle erfolgen.
  • Zu Vorbestellfristen und Bestellmengen sollten Praxen sich mit ihrer angestammten Lieferapotheke abstimmen.