2013
13.12.2013
Das Unterschriftenverfahren war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für diesen Vertrag noch nicht abgeschlossen.
13.12.2013
Das Unterschriftenverfahren war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für diesen Vertrag noch nicht abgeschlossen.
10.12.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist für folgenden Vertrag jetzt abgelaufen:
Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme vom 20. Dezember 2010 in der Fassung des Nachtrages vom 18. Dezember 2012 für das Jahr 2013.
29.11.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.
29.11.2013
Aktualisierung von Anlagen
Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebs-Vorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 73c SGB V mit dem BKK-Landesverband NORDWEST: Anlage 1 wurde aktualisiert.
29.11.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist für folgenden Beschluss des Landesschiedsamtes jetzt abgelaufen:
Beschluss des Landesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung Hamburg über die Honorarvereinbarung 2013 vom 15.08.2013 und die Anlage der Sitzungsniederschrift vom 15.08.2013
29.11.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist für folgende Verträge jetzt abgelaufen:
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit der IKK classic.
- 36. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 über die Abrechnung der Sachkosten auf dem auf dem Behandlungsschein mit dem vdek ab 1. Januar 2013
- 3. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 25.11.2011 mit der Knappschaft über die Anpassung der bestehenden Regelung zur Anrechnung der Kostenerstattungsleistungen auf die Gesamtvergütung ab 1. April 2013.
30.10.2013
Kündigung von Verträgen
Der Vertrag nach § 73c SGB V zur Förderung der Qualität in der homöopathischen Therapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit der BARMER GEK (als Rechtsnachfolgerin der Gmünder ErsatzKasse) wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 gekündigt.
30.10.2013
Das Unterschriftenverfahren für folgenden Vertrag ist jetzt abgeschlossen:
Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme vom 20. Dezember 2010 in der Fassung vom 18. Dezember 2012.
30.10.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für folgende Verträge ist jetzt abgelaufen:
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit der AOK Rheinland/Hamburg.
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit dem BKK-Landesverband NORDWEST.
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit der Knappschaft.
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit dem Verband der Ersatzkassen.
- Vereinbarung zur Anrechnung von Kostenerstattungsleistungen auf die vereinbarte Gesamtvergütung nach § 87a Absatz 3a Satz 5 in Verbindung mit § 13 Abs. 2, § 53 Absatz 4 mit Ausnahme von § 13 Absatz 2 Satz 5 SGB V mit der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK - Landesverband NORDWEST, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK), der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek ab 1. April 2013.
10.10.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.
10.10.2013
Aktualisierte Anlagen
10.10.2013
Das Unterschriftenverfahren ist für folgende Verträge jetzt abgeschlossen:
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit der AOK Rheinland/Hamburg
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit der IKK classic
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit der Knappschaft
- Vereinbarung über eine Übergangslösung zur Einführung des „erweiterten Basis-Ultraschalls“ aufgrund der Änderungen der Mutterschaftsrichtlinien durch den G-BA ab 1. August 2013 mit dem Verband der Ersatzkassen
12.09.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.
29.08.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.
12.08.2013
Das Unterschriftenverfahren ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für diesen Vertrag noch nicht abgeschlossen.
12.08.2013
Beitritt zu Verträgen
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73 c SGB V zwischen der SECURVITA BKK und der AG Vertragskoordinierung: Die HypoVereinsbank BKK tritt zum 1. Oktober 2013 bei.
12.08.2013
Kündigung von Verträgen
Vertrag gemäß § 73 a SGB V über die Durchführung einer Auflichtmikroskopie im Rahmen einer Hautkrebsvorsorge-Untersuchung zwischen der KV Hamburg und der HEK zum 1. Juli 2013.
12.08.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist für nachfolgende Verträge jetzt abgelaufen.
- Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c SGB V in Verbindung mit §§ 87a Absatz 3 Satz 2, Absatz 5 Satz 7 und § 83 SGB V mit der AOK Rheinland / Hamburg für das Jahr 2013.
- Vereinbarung über die ambulante Behandlung rheumakranker Patienten (Rheuma-Vereinbarung) vom 28.12.1994 in der Fassung des 34. Nachtrages zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 mit dem vdek ab 1. April 2013.
26.07.2013
Das Unterschriftenverfahren ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen.
12.07.2013
Aktualisierung von Anlagen
Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebs-Vorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach § 73 Abs. 3 SGB V i.V.m. § 73c SGB V zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST: Anlage 1 wurde aktualisiert.
28.06.2013
Aufhebung von Vorbehalten
Das Unterschriftenverfahren für den folgenden Vertrag ist jetzt abgeschlossen: Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2013.
28.06.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für nachfolgende Verträge ist jetzt abgelaufen.
- 2. Nachtrag zur Vereinbarung über die ambulante Behandlung rheumakranker Patienten vom 28. Februar 1995 mit Wirkung ab dem 1. April 2013 mit der AOK Rheinland / Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) und der Knappschaft.
- 16. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der KV Hamburg und der See-Krankenkasse vom 18. April 1996 zur Vergütungsvereinbarung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 mit der Knappschaft (als Rechtsnachfolgerin der See-Krankenkasse).
- 3. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung vom 14. September 2007 über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) mit der Techniker Krankenkasse ab 1. April 2013.
14.06.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.
10.06.2013
10.06.2013
Das Unterschriftenverfahren für nachfolgende Verträge ist jetzt abgeschlossen.
- 2. Nachtrag zur Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss
- 2. Nachtrag zur Vereinbarung über die ambulante Behandlung rheumakranker Patienten vom 28. Februar 1995 mit Wirkung ab dem 1. April 2013 mit der AOK Rheinland / Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) und der Knappschaft (Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum jetzigen Zeitpunkt für diesen Vertrag noch nicht abgelaufen).
31.05.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für nachfolgenden Vertrag noch nicht abgelaufen.
16. Nachtrag zum Gesamtvertrag zwischen der KV Hamburg und der See-Krankenkasse vom 18. April 1996 zur Vergütungsvereinbarung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 mit der Knappschaft (als Rechtsnachfolgerin der See-Krankenkasse).
08.05.2013
Das Unterschriftenverfahren für nachfolgenden Vertrag ist jetzt abgeschlossen.
Vereinbarung über die ambulante Behandlung rheumakranker Patienten (Rheuma-Vereinbarung) vom 28.12.1994 in der Fassung des 34. Nachtrages zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 mit dem vdek ab 1. April 2013.
08.05.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für nachfolgenden Vertrag noch nicht abgelaufen.
Vereinbarung über die ambulante Behandlung rheumakranker Patienten (Rheuma-Vereinbarung) vom 28.12.1994 in der Fassung des 34. Nachtrages zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 mit dem vdek ab 1. April 2013.
08.05.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für nachfolgende Verträge ist jetzt abgelaufen.
- Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c SGB V in Verbindung mit §§ 87a Absatz 3 Satz 2, Absatz 5 Satz 7 und § 83 SGB V mit dem BKK-Landesverband NORDWEST für das Jahr 2013
- 2. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c SGB V in Verbindung mit §§ 87a Absatz 3 Satz 2, Absatz 5 Satz 7 und § 83 SGB V mit der Techniker Krankenkasse für das Jahr 2013
- 26. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 über die Anpassung der Abschlagszahlungen mit der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
- 25. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom18. April 1996 über die Anpassung der Abschlagszahlungen mit dem BKK-Landesverband NORDWEST
- 24. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 über die Anpassung der Abschlagszahlungen mit der IKK classic
- 1. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 25.11.2011 über die Anpassung der Abschlagszahlungen mit der Knappschaft
10.05.2013
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren für nachfolgende Verträge noch nicht abgeschlossen.
27.03.2013
Der Befundbogen (Anlage 1) wurde nunmehr endgültig mit der Knappschaft abgestimmt und steht zur Verfügung.
27.03.2013
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren für nachfolgenden Vertrag noch nicht abgeschlossen.
27.03.2013
Erratum
Erratum zur amtlichen Veröffentlichung vom 1. September 2011 zum Vertrag über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des IV-Vertrages zur integrierten Versorgung zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Kindern mit Asthma bronchiale und chronisch rezidivierender obstruktiver Bronchitis zwischen der KV Hamburg und der BVKJ-Service GmbH.
In § 1 des Vertrages wurden die Symbolziffern wie folgt geändert:
Leistungsinhalt | Vergütung in Euro | Symbolnummer |
Vertragsärzte der ersten Versorgungsebene | ||
Identifikationspauschale | 25,00 | 99410 |
Zuschlag zur quartalsweisen Kontrolluntersuchung | 10,00 | 99411 |
Instruktion | 10,00 | 99412 |
Zuschlag zur Instruktion (besonderer Aufwand bei Kindern) | 12,50 | 99413 |
Vertragsärzte der zweiten Versorgungsebene | ||
Erstuntersuchung | 15,00 | 99414 |
Patientenschulung | 22,50 | 99415 |
Verbrauchsmaterialien zu den Schulungen | 9,00 | 99416 |
Teamgespräche | 75,00 | 99417 |
Bericht an den Arzt der ersten Versorgungsebene | 15,00 | 99418 |
28.02.2013
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren für nachfolgenden Vertrag noch nicht abgeschlossen.
28.02.2013
Das Unterschriftenverfahren für nachfolgenden Vertrag ist jetzt abgeschlossen:
Vertrag nach § 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der KV Hamburg und der Knappschaft.
28.02.2013
Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für nachfolgenden Vertrag ist jetzt abgelaufen.
Honorarvereinbarung 2012 vom 20. April 2012 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.