Mutterschafts-Richtlinie: Formale Überarbeitung und weitere Änderungen in Kraft, Hinweise zum Mutterpass
das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die formale Überarbeitung der Mutterschafts-Richtlinie, sowie die Änderungen bezüglich der Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen (Anlage 5 Mu-RL) vom 21.September 2023 nicht beanstandet.
Die entsprechende Überarbeitung des Mutterpasses ist nun erfolgt und steht demnächst zur Verfügung.
Nähere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf der Homepage der KBV.
Da die Verwendung der "alten" Mutterpässe weiterhin möglich ist, wird der Paul-Albrechts-Verlag die überarbeiteten Pässe erst nach Verbrauch des alten Bestandes versenden.