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26.11.2020

Formularänderungen zum 01. Januar 2021

Aufgrund der aktualisierten Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit wurden die Muster 10C und OEGD aktualisiert. Wie bereits mitgeteilt, wird auch das Muster 13 mit Stichtagsregelung zum 01. Januar 2021 eingeführt.

Das aktualisierte Muster OEGD darf bereits ab Verfügbarkeit (ab der 50. KW über Paul-Albrechts-Verlag beziehbar) genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2021 darf das alte Muster OEGD jedoch nicht  mehr verwendet werden.

Bestellungen für das aktualisierte Muster 10C können ab dem 30. November 2020 bei dem Paul-Albrechts-Verlag (PAV) aufgegeben werden. Bitte kennzeichnen Sie die Bestellung entsprechend. Praxen, die ab dem 07. Dezember 2020 eine Bestellung absenden, bekommen durch den PAV automatisch die neuen Vordrucke verschickt. Sollte eine Praxis für die Zeit bis zum 31. Dezember 2020 noch alte Formulare benötigen, muss dies auf der Bestellung unbedingt vermerkt werden. Die Stückzahl sollte entsprechend kalkuliert werden, da alte Muster ab dem 01. Januar2021 nicht mehr verwendet werden dürfen und vernichtet werden müssen. Die neuen Vordrucke dürfen erst ab dem 01.01.2021 eingesetzt werden. Hinweis: Gleiche Regelungen gelten für das Muster 13 (Heilmittelverordnung). Die alten Muster zur Heilmittelverordnung (altes Muster 13, 14 und 18) sind dann entsprechend zu vernichten.

Bitte denken Sie daran, Ihre Bestellung rechtzeitig aufzugeben und berücksichtigen Sie eventuelle Praxisschließzeiten.