NäPa (nicht-ärztliche Praxisassistenten) - Fachärztlich
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Inga Beitz 040 / 22 802 - 663 inga.beitz@kvhh.de Sebastian von Borstel 040 / 22 802 - 573 sebastian.vonborstel@kvhh.de Tina Stasch 040 / 22 802 - 451 tina.stasch@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
- Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Fachärzten für Augenheilkunde
- Fachärzten für Chirurgie,
- Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
- Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Fachärzten für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt, die gegenüber dem Zulassungsausschuss ihre Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung erklärt haben
- Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Fachärzten für Neurologie
- Fachärzten für Nervenheilkunde
- Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie
- Fachärzten für Orthopädie
- Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzten für Urologie
- Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- EBM Kapitel / GOP
38200, 38202, 38205, 38207
- Zusatzinformation zum Kapitel 38
- Sofern Ihre Nichtärztliche Praxisassistenz bereits bei der KVH gemeldet ist, müssen die Nachweise nicht erneut eingereicht werden.
- Fachärzte, die keinen genehmigten Praxisassistenten beschäftigen, können auch weiterhin die GOP 38100 / 38105 abrechnen. Sie erhalten allerdings keine Zuschläge.
- Personelle Anforderungen
- Die nicht - ärztlichen Praxisassistenten müssen mit mindestens 20 Wochenstunden beschäftigt werden,
- ein qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten / Arzthelfer (in) oder dem Krankenpflegegesetz
und
- mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einer hausärztlichen Praxis,
oder
- mindestens dreijähriger Berufserfahrung in einer fachärztlichen Praxis vorweisen. (in diesem Fall ist das Zertifikat der zuständigen Ärztekammer zu kennzeichnen)
Der Nachweis muss der KV Hamburg vorgelegt werden.
Die theoretische und praktische Fortbildung für die / den Praxisassistenten / -in gelten als erfüllt, wenn folgender zeitlicher Umfang nachgewiesen werden kann:
Dauer der Berufstätigkeit Theoretische Fortbildung (Stunden) Praktische Fortbildung (Stunden Notfallmanagement
Notfallkompet. (Stunden)
weniger als 5 Jahre 200 50 20 weniger als 10 Jahre 170 30 20 mehr als 10 Jahre 150 20 20 Fortbildungsinhalte (Theorie):
- Berufsbild (mindestens 15 Stunden)
- Medizinische Kompetenz (mindestens 110 Stunden)
- Kommunikation/Dokumentation (mindestens 25 Stunden)
- Notfallmanagement (mindestens 20 Stunden inklusive praktischer Übungen)
Die Praktische Fortbildung soll den nicht-ärztlichen Praxisassistenten zur Anwendung des in der theoretischen Fortbildung Erlernten befähigen. Dazu begleitet der nicht-ärztliche Praxisassistent Hausbesuche des Arztes in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen und übernimmt unter Aufsicht des Arztes Hausbesuche.
- Nachweis über Hausbesuche zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen, oder in anderen beschützenden Einrichtungen begleitet haben.
- Die Fortbildung Notfallmanagement ist zum Antragsdatum nicht älter als 3 Jahre
Die Nachweise über die Begleitung von 20 Hausbesuchen zur Verrichtung medizinisch notwendiger delegierbarer Leistungen in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen und das Notfallmanagement ist zum Zeitpunkt des Antragsverfahrens durch eine ärztliche Bescheinigung gegenüber der KVH nachzuweisen. Danach gelten die jährlichen Auflagen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung.
- Zusätzliche Anforderungen/Informationen
Für den Kompaktkurs, das Curricula NäPa, kooperiert die Ärztekammer Hamburg mit dem Edmund Christiani Seminar als Einrichtung der Ärztekammer Schleswig Holstein. Die Lernerfolgskontrolle sowie die Bescheinigung wird dort durchgeführt und ausgestellt.
- Zertifikat über die Zusatzqualifikation (Weiterbildung "Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/-in")
Links:
Ärztekammer Schleswig-Holstein (NäPa)
Ärztekammer Schleswig-Holstein (Weiterbildung)
Das Qualifikationsangebot muss von der Ärztekammer anerkannt sein.
Zusatzqualifikation VERAH- Zertifikat über die Zusatzqualifikation (Institut für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF))
Die Zusatzqualifikation liegt vor, wenn die medizinische Fachangestellte eine Ausbildung zur VERAH® und die erforderlichen Aufbaumodule, VERAH® Plus, absolviert hat und eine Ergänzungsprüfung (Lernerfolgskontrolle) bei der Landesärztekammer erfolgreich abgeschlossen hat.- Das Zertifikat darf bei Beantragung nicht älter als 5 Jahre sein.
Kontaktdaten der ÄK Hamburg:
Zentrale:202299-300
E-Mail an: akademie@aekhh.de
Termine für die Lernerfolgskontrolle nach VERAH Plus bei der Ärztekammer Hamburg Fortbildungsakademie, Weidestr. 122b, 22083 HH:- Rechtliche Grundlagen / Vereinbarungen
- FormulareDelegations-VereinbarungJetzt ansehen (PDF | 304 KB)Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 397. Sitzung am 21. Juni 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017Jetzt ansehen (PDF | 65 KB)NäPa - Memorandum of UnderstandingJetzt ansehen (PDF | 170 KB)