Genehmigung
HIV-Infektion/Aids-Erkrankung
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Birgit Gaumnitz Mo, Di, Do, Fr. 040 / 22 802 - 889 birgit.gaumnitz@kvhh.de Janine Klockmeier 040 / 22 802 - 797 janine.klockmeier@kvhh.de Monika Marks 040 / 22 802 - 603 monika.marks@kvhh.de Lucas Rathke 040 / 22 802 - 358 lucas.rathke@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse: genehmigung@kvhh.de
- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- EBM Kapitel / GOP
309200, 30922, 30924
- Fachliche Anforderung
- Vorlage eines differenzierten Zeugnisses/ Bestätigungsnachweises über die in den Vereinbarungen geforderten Kenntnisse und Erfahrungen
und
- Nachweis über theoretische Kenntnisse im Bereich HIV / Aids durch die Vorlage von Bescheinigungen über 40 Fortbildungspunkte innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung (Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden)
- Räumliche Anforderungen
Die Praxis muss über mindestens einen separaten Liege- und Infusionsplatz verfügen
- zusätzliche Anforderungen
Es müssen regelmäßige Schulungen der eigenen Praxismitarbeiter sicher gestellt werden.