Mindestens einmal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Fortbildungen
und
mindestens zweimal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Qualitätszirkeln. Mindestdauer der Fortbildungen, Teilnahme an QZ 4 Stunden / Jahr.
Hausärzte
mindestens einmal jährliche Teilnahme an diabetesspezifischen Fortbildungen
und
regelmäßige Teilnahme an diabetesspezifischen Qualitätszirkeln.
Schwerpunktpraxen
regelmäßige Teilnahme an diabetologisch ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen und Qualitätszirkeln gemäß § 19 dieser Vereinbarung mindestens sechsmal jährlich
und
Teilnahme an mindestens zwei Diabetes-Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr, die von der Deutschen Diabetes Gesellschaft, der AND, den Ärztekammern, der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie oder dem Arbeitskreis Hamburger Diabetes Schwerpunktpraxen verantwortet werden oder vergleichbarer Veranstaltungen
Überprüfung
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.