Qualitätssicherung
DMP COPD
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Katharina Flindt 040 / 22 802 - 461 katharina.flindt@kvhh.de Cornelia Wehner 040 / 22 802 - 602 cornelia.wehner@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
qualitaetssicherung@kvhh.de- Fortbildungsverpflichtung (Personal)
Notfallschulung
1-mal jährlicher Nachweis über die Qualifikation des medizinischen Personals (Notfallschulung; kann auch eine praxisinterne Schulung sein).
- Strukturüberprüfung
Was wird überprüft?
Die Teilnahme an Fortbildungen und/oder Qualitätszirkeln.
Umfang der Überprüfung
Koordinierende Ebene:
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einem anerkannten pneumologischen Qualitätszirkel bzw. hausärztl. QZ, der sich auch mit pneumologischen Themen beschäftigt
oder
- mindestens einmal jährliche Teilnahme an einer COPD spezifischen Fortbildung. Die Fortbildung muss von der Ärztekammer anerkannt sein.
Fachärztliche Ebene:
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einem anerkannten pneumologischen Qualitätszirkel (mind. 8 Stunden/ 8 Punkte)
und/oder
- mindestens einmal jährliche Teilnahme an COPD spezifischen Fortbildungen (mind. 8 Stunden/ 8 Punkte). Die Fortbildungen müssen von der Ärztekammer anerkannt sein.
Überprüfung
Aufgrund bereits eingereichter Teilnahmebescheinigungen bei der KV Hamburg bzw. durch die Übermittlung der Fortbildungsdaten von der Ärztekammer Hamburg werden die Nachweise überprüft.
Ergebnisse
- Sind die geforderten Fortbildungen unter Berücksichtigung der Datenweitergabe der Ärztekammer erfüllt, bekommt der Arzt dieses bestätigt.
- Sind die geforderten Fortbildungen nicht erfüllt, wird der Arzt aufgefordert die Unterlagen nachzureichen. Sollten keine Unterlagen eingehen, ist die KV Hamburg/Gemeinsame Einrichtung berechtigt, die Teilnahme aufzuheben.
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an einem anerkannten pneumologischen Qualitätszirkel bzw. hausärztl. QZ, der sich auch mit pneumologischen Themen beschäftigt