ATMP
Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMPs) sind Arzneimittel für die Anwendung beim Menschen, die auf Genen, Geweben oder Zellen basieren. Sie bieten innovative Möglichkeiten zur Behandlung von Krankheiten und Verletzungen. ATMPs umfassen Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika sowie biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte.
Teile dieser Behandlung können nunmehr in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden.
Weitere Informationen zur qualitätsgesicherten Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien finden Sie auch auf der Hompage der KBV.
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Melissa Awada 040 / 22 802 - 449 melissa.awada@kvhh.de Rita Fischer 040 / 22 802 - 447 rita.fischer@kvhh.de Martha Krause 040 / 22 802 - 384 martha.krause@kvhh.de Sindy Richter 040 / 22 802 - 551 sindy.richter@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Anzeigefomular
Ein Formular, mit dem Sie Ihre ärztliche Tätigkeit entsprechend der ATMP-Richtlinie gegenüber der KV Hamburg anzeigen können, erhalten Sie gern auf telefonische Anfrage bei den Ansprechpartnerinnen für ATMP.
- Anzeigeberechtigt
Gemäß Anlage I zur ATMP-Richtlinie (Nachsorge im Zusammenhang mit einer Behandlung mit einer CAR-T-Zellen bei B-ZeII-Neoplasien):
Fachärztinnen oder Fachärzte für
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie (nach altem Recht)
- Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie (bei behandelten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Gemäß Anlage II zur ATMP-Richtlinie (Therapievorbereitung und Nachsorge im Zusammenhang mit einer Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie)
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie
Gemäß Anlage III zur ATMP-Richtlinie (Nachsorge im Zusammenhang mit einer Behandlung mit Tabelecleucel bei Epstein-Barr-Virus (EBV)-positivem Posttransplantationslymphomen) ist keine Anzeige gemäß § 16 Absatz 2 des Allgemeinen Teils der ATMP-QS-RL erforderlich.
Fachärztinnen oder Fachärzte für
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie (nach altem Recht)
- Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie (bei behandelten Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)
Gemäß Anlage IV zur ATMP-Qualitätsicherungs-Richtlinie (Gentherapeutika bei Hämophilie) sind folgende Fachärzte anzeigeberechtigt:
Fachärztinnen oder Fachärzte für
- Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
- Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
Gemäß Anlage V zur ATMP-Richtlinie (Nachsorge im Zusammenhang mit einer Behandlung des Aromatische-L-Aminosäure-Decarboxylase (AADC)-Mangels mit Eladocagene exuparvovec) sind folgende Fachärzte anzeigeberechtigt:
- Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie
- EBM Kapitel / GOP
Aufgrund einer angezeigten ATMP-Behandlung gemäß Anlagen I bis III sowie V der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie werden keine zusätzlichen EBM-Leistungen abrechenbar.
Für die Durchführung der Therapie gemäß Anlagen IV der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie sind bei Erhalt der entsprechenden Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg folgende EBM-Leistungen abrechenbar: 30320, 30321, 30322, 30323 und 30326
- Fachliche Anforderungen
Die fachlichen Anforderungen gemäß ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie inkl. der zugehörigen Anlage müssen erfüllt sein und mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie nachgewiesen werden.
- Apparative Ausstattung
Die apparativen und räumlichen Anforderungen gemäß ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie inkl. der zugehörigen Anlage müssen erfüllt sein und mittels entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie nachgewiesen werden.
- Zusätzliche Anforderungen
Bestätigung des Vorliegens aller Voraussetzungen gemäß entsprechender Checkliste im Anhang der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie.