Hörgeräteversorgung
- Ansprechpartner
Wir beraten Sie gerne
Name Telefon E-Mail Susanne Keller Di - Do 040 / 22 802 - 494 susanne.keller@kvhh.de Martina Witt 040 / 22 802 - 605 martina.witt@kvhh.de Für allgemeine Anfragen nutzen Sie gerne folgende E-Mail Adresse:
genehmigung@kvhh.de- Antragsformular
Hinweis
Bitte beachten Sie:
- dass Sie die beantragte Leistung erst ab dem Tag erbringen und abrechnen dürfen, an dem Ihnen der Genehmigungsbescheid zugegangen ist.
- dass wir Ihnen diese Genehmigung in der Regel binnen eines Monats nach Antragseingang erteilen können, wenn uns die erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und vor Genehmigungserteilung nicht noch zusätzlich eine fachliche Prüfung (Kolloquium) erfolgreich absolviert werden muss.
- dass Sie zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet sind.
- Antragsberechtigt
- Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudilogie)
- EBM Kapitel / GOP
HNO Ärzte: 09372, 09373, 09374, 09375
Kapitel 9.3
HNO Ärzte und Pädaudiologen: 20338, 20339, 20340, 20377, 20378
Pädaudiologen: 20372, 20373, 20374, 20375
Kapitel 20.3
- Fachliche Anforderungen
Selbständige Indikationsstellung nach Ausschluss zentraler Hörstörungen und Durchführung von mindestens 20 Hörtests zur Hörgeräteversorgung innerhalb der 5 jahre
- Fachliche Anforderungen KINDER
- Nachweis über 50 elektronische Reaktionsaudiometrien (ERA) im Kindesalter
- Nachweis über mindestens 50 Hörschwellenbestimmungen mit altersbezogenen reaktions-, verhaltens- und spielaudiometrischen Verfahren innerhalb der letzten fünd Jahre vor Antragstellung
- 25 Kindersprachtests sowie die selbständige Indikationsstellung, Anpassung und Überprüfung von Hörgeräten einschließlich Gebrauchsschulung im Kindesalter innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
- Praxisausstattung
- Schallreduzierter Raum zur Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld
- Audiometer mit entsprechenden Referenzwerten von Hörschwellen
- Testverfahren zur Überprüfung des Hörhilfenversorgungs-Ergebnisses
- Binokulares Ohrmikroskop
- Möglichkeit zur Impedanzmessung
- Praxisausstattung KINDER
- Schallreduzierter Raum zur Durchführung von Ton- und Sprachaudiometrien im freien Schallfeld
- Kinderaudiometrieanlagen mit einer Mindestausstattung von fünf Audiometrielautsprechern mit Störschalllautsprechern
- Zweikanalige BERA für die Untersuchungen mittels elektrischer Reaktionsaudiometrie
- Testmaterial für Sprachaudiometrie gemäß des Sprachentwicklungsalters entsprechend
- Binokulares Ohrmikroskop
- Möglichkeit zur Impedanzmessung
- zusätzliche Anforderungen
Theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von 2 Jahren vor Antragsstellung
- zusätzliche Anforderungen KINDER
Nachweis über theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen insbesondere bei Kindern sowie Kenntnisse über die aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die audiologischen Befunde durch die Erlangung von 10 Fortbildungspunkten innerhalb von zwei Jahren vor Antragstellung.