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12.05.2014

Übernahme von angestellten Arztsitzen untersagt

Der Berufungsausschuss Hamburg hat die Verlegung von angestellten Arztsitzen von einem MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) auf ein anderes untersagt. Wie der Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) mitteilte, gebe es derzeit weder eine rechtlich saubere Möglichkeit, einen angestellten Arztsitz unmittelbar von einem MVZ auf ein anderes MVZ zu übertragen, noch dies in einem „Mehr-Schritt-Verfahren“ zu tun. Im konkreten Fall wurde dem MVZ Bergedorf der „Asklepios-Gruppe“ aus diesem Grund untersagt, die Arztsitze aus Bergedorf auf ein anderes MVZ der „Asklepios-Gruppe“ in Harburg zu übertragen.

Eine direkte Übertragung von angestellten Arztsitzen ist weder im Gesetz noch in der Richtlinie zur Bedarfsplanung vorgesehen. Aus diesem Grund hatten Rechtsanwälte eine „Umgehungsstrategie“ entwickelt. Danach überträgt ein MVZ-Träger die an den Arztsitz gebundene Zulassung zunächst auf einen Arzt; dieser verzichtet aber sofort auf seine Zulassung zugunsten einer Anstellung bei einem anderen MVZ. Für diesen Weg waren zulassungsrechtlich jeweils vier Einzelentscheidungen des Zulassungsausschusses notwendig, die dieser aber in einer Sitzung durchführte.

Der Berufungsausschuss (die zweite Instanz im Zulassungswesen) hat sich im Fall des MVZ Bergedorf erstmalig mit dieser Vorgehensweise beschäftigt und sie nach eingehender juristischer Prüfung als rechtswidrig eingestuft. Es sei rechtsmissbräuchlich, wenn ein Arzt sich um eine Zulassung bemühe, nur um sie einen Augenblick später wieder abzugeben. Dies widerspreche dem Sinn und Zweck der Umwandlung einer Angestellten- in eine selbständige Zulassung, da der Arzt auf diesem Weg das Recht erhalten solle, in eigener Praxis an der Patientenversorgung teilzunehmen und nicht mit Zulassungen zu „handeln“.

Faktisch bedeutet die Entscheidung des Berufungsausschusses zunächst, dass die Sitze im MVZ Bergedorf nicht verlegt werden können. Darüber hinaus dürften auch alle anderen Versuche, auf diesem Weg Arztsitze zu verlegen, nicht mehr möglich sein. Dies würde sowohl MVZ wie auch anstellende Ärzte betreffen, wenn diese Arztsitze auf eine andere Anstellung übertragen wollten. Es ist zu erwarten, dass diese Frage zur Klärung vor die Gerichte gebracht wird.