"Keine signifkanten Patientenvorteile zu erwarten"
„Natürlich kommen wir dem gesetzlichen Auftrag zur Einrichtung einer Terminservicestelle vollumfänglich nach und werden sie so effizient wie möglich umsetzen“, sagt Walter Plassmann, Vorstandvorsitzender der KVH, „doch sind wir davon überzeugt, dass eine solche zentrale Terminvermittlungsstelle hier in Hamburg keine signifikanten Vorteile für die Patienten mit sich bringen wird.“ In dringenden Fällen hätten Patienten in Hamburg bisher schon immer in sehr viel kürzerer Zeit einen Facharzttermin erhalten, als dies nun über die Terminservicestelle vom Gesetzgeber vorgesehen ist – und zwar in der Regel durch Vermittlung des Hausarztes. „Deshalb empfehlen wir den Patienten, auch in Zukunft ihre Termine auf die herkömmliche, bewährte Methode zu vereinbaren und auf die Terminservicestelle nur im absoluten Notfall zurückzugreifen.
„Die Terminservicestelle“, so Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVH, „setzt die freie Arztwahl partiell außer Kraft. Wenn ein Patient einen Termin bei dem Arzt seines Vertrauens haben möchte, dann wird ihm die Terminservicestelle nicht weiterhelfen können.“ Da die meisten aber genau dies möchten, gehe die KV Hamburg davon aus, dass die Terminservicestelle tatsächlich nur in Anspruch genommen werden wird, wenn die Eigenbemühungen eines Patienten scheitern sollten, einen Termin bei seinem Wunscharzt zu bekommen – also als ultima ratio.
Die Terminservicestelle ist für Patienten von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 040/55553830 erreichbar. Alle weiteren Informationen zu Leistungsspektrum und Nutzungsbedingungen der Terminservicestelle der KV Hamburg haben wir Ihnen in der beiliegenden Presseinformation zusammengestellt.