„Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz schwächt die Selbstverwaltung“
Der VV-Vorsitzende Dr. Dirk Heinrich wies darauf hin, dass die vom Gesetzgeber geplanten Maßnahmen das Gegenteil dessen bewirken würden, was sie eigentlich intendierten: „Dieses Gesetz schwächt die Selbstverwaltung, statt sie zu stärken.“ Eine Stärkung der Selbstverwaltung könne nur aus eigener Kraft gelingen, nicht durch unüberlegte gesetzgeberische Eingriffe von außen.
Heinrich konstatierte, durch dieses Gesetz wandelten sich die Gesundheitsbehörden definitiv von Rechts- zu Fachaufsichten. Dies sei die logische Folge einer Überregulierung, die den KVen u. a. strengere Vorgaben zu Anlagen, Rücklagen und Betriebsmitteln sowie erweiterte Prüfungs- und Mitteilungspflichten aufbürdete. Zudem ändere sich das Recht der Aufsicht zur Beanstandung und Genehmigung des Haushalts. Dies alles müsse, so Heinrich, verhindert werden.
Die Mitglieder der VV folgten dieser Einschätzung ohne Gegenstimme. Mit der Resolution fordert die VV den Gesetzgeber auf, das Gesetz nicht zu verabschieden.
Das Gesetz zu Stärkung der Selbstverwaltung liegt zur Zeit als Kabinettsentwurf vor und sieht erhebliche Eingriffe in die Autonomie und Entscheidungsfreiheit der KVen vor.