Abschied vom RLV: Hamburg regelt Honorarverteilung neu
Jeder Hamburger Vertragsarzt und –psychotherapeut erhält ab dem 4. Quartal 2013 ein „Individuelles Leistungsbudget“ (ILB), das sich an dessen Anteil am Leistungsbedarf im Vorjahresquartal orientiert. Das ILB ist ein Euro-Betrag und wird pro Arzt oder Psychotherapeut quartalsweise zugeteilt. Das ILB kann er garantiert zu vollen EBM-Preisen abrufen; ein Fallzahlbezug ist nicht mehr vorgesehen. Mehrere Mechanismen verhindern, dass Ärzte mehr als maximal fünf Prozent gegenüber dem Vorjahreshonorar verlieren können.
Dr. Dirk Heinrich, Vorsitzender der Vertreterversammlung der KVH, zeigte sich erfreut über den Beschluss. Er lobte den neuen HVM vor allem für seinen nachvollziehbaren Aufbau und seine übersichtliche und verständliche Struktur. Außerdem wies er darauf hin, dass es sich um ein „lernendes System“ handele, also bei kontinuierlicher Evaluation jederzeit nachjustiert werden könne.
Ein neuer HVM war vor allem deshalb notwendig geworden, weil die RLV-Systematik auf Daten aus 2008 basiert, die nicht mehr die Versorgungsrealität abbilden. Der nachgängige Korrekturaufwand hat dadurch Dimensionen angenommen, die die Abwicklung des HVM zu unübersichtlich hat werden lassen. Zudem gibt es ab dem 4. Quartal neue Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – unter anderem zur Trennung in einen haus- und fachärztlichen Vergütungsanteil –, die unter der RLV-Systematik nur schwer abzubilden gewesen wären.
Die Honorarverteilung wurde seit 2008 zentral auf Bundesebene mit Regelleistungsvolumina festgelegt. Erst seit vergangenem Jahr kann die Honorarverteilung wieder auf regionaler Ebene geregelt werden. Von dieser Möglichkeit haben die Mitglieder der KV Hamburg nun Gebrauch gemacht.